Servicebedingungen
Vorbehaltlich und nach Maßgabe der ausdrücklichen Bestimmungen einer jeglichen sonstigen gültigen Vereinbarung, die Sie (“Kunde”) mit Trimble haben, unterliegt die Erbringung der Dienstleistungen durch Trimble diesen Servicebedingungen (“Bedingungen”). “Trimble” bedeutet in diesen Servicebedingungen Trimble Inc. oder das in der Leistungsbeschreibung identifizierte verbundene Unternehmen. Allen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und diese werden deshalb nicht Bestandteil des Vertrags.
Trimble verpflichtet sich, die Dienstleistungen nur entsprechend diesen Bedingungen zu liefern. Sie werden in alle Dokumente wie Bestellungen, Angebote oder Leistungsbeschreibungen einbezogen und sind die Grundlage für die Erbringung der Dienstleistungen durch Trimble (gemeinsam hier als "Leistungsbeschreibung” oder “SOW” bezeichnet). Jede angenommene Leistungsbeschreibung stellt einen eigenen Vertrag dar, der in der Regel unabhängig von anderen Leistungsbeschreibungen zu sehen ist.
Trimbles Angebote sind unverbindlich, es sei denn sie werden schriftlich als verbindlich bezeichnet. Aufträge, die sich auf unverbindliche Angebote beziehen, müssen von Trimble schriftlich bestätigt werden. Nach unserer Bestätigung können die Vereinbarungen nur mit unserer Zustimmung storniert werden.
1. Dienstleistungen
Trimble unternimmt es, die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienstleistungen (“Dienstleistungen”) zu den vereinbarten Terminen zu erbringen. Ergebnisse der Dienstleistungen werden im Weiteren als solche bezeichnet. Die Parteien können zusätzliche Leistungsbeschreibungen vereinbaren, wobei diese Bedingungen stets Vertragsbestandteil werden.
2. Änderungen des Leistungsumfangs
Falls der Kunde Änderungen an einer Leistungsbeschreibung wünscht, wird er Trimble eine schriftliche Aufforderung übermitteln, die die vorgeschlagenen Änderungen detailliert angibt. Nach Erhalt der Aufforderung des Kunden oder wenn Trimble Änderungen an einem Leistungsverzeichnis wünscht, erstellt Trimble einen Zusatz zur Leistungsbeschreibung, einen Änderungsauftrag oder ein ähnliches Dokument (jeweils ein “Änderungsdokument”), das die Änderungen, jegliche aufgrund jener Änderungen notwendigen Anpassungen der Vergütung und des Zeitplans und jegliche sonstigen notwendigen Anpassungen im Detail aufführt. Sobald das Änderungsdokument beiderseitig angenommen wird, werden beide Parteien es anwenden. Falls der Kunde und Trimble sich nicht auf die Konditionen des Änderungsdokuments einigen können, findet die Leistungsbeschreibung ohne Änderung Anwendung.
3. Zahlung
Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist, gilt Folgendes: Der Kunde wird Trimble monatlich Trimbles übliche Sätze für Dienstleistungen auf der Basis der tatsächlich aufgewendeten Zeit bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich, Trimble die vorab genehmigten Kosten für Reisen, Unterbringung und Mahlzeiten zu erstatten, die bei der Erbringung der Dienstleistungen an einem anderen Standort als dem von Trimble anfallen. Trimble wird dem Kunden die angefallenen Kosten in Rechnung stellen, und auf Anfrage und Kosten des Kunden wird Trimble Kopien der Belege über die angefallenen Kosten übergeben. Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig und müssen in EURO (oder einer anderen in einem Arbeitsumfang vorgegebenen Währung) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum von Trimbles Rechnung erfolgen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Verkaufs-, Dienstleistungs- und Umsatzsteuern, -abzügen, Abgaben und Gebühren in Verbindung mit den Dienstleistungen (mit Ausnahme von Steuern auf der Basis des Jahresüberschusses von Trimble oder einer jeglichen Trimble auferlegten Körperschaftssteuer). Zahlungsverzögerung führt zur Berechnung eines Verzugszinses in Höhe von 1,5 Prozent pro Monat, ermittelt auf Grundlage des fälligen Betrages, bzw. des gesetzlichen Verzugszinses; es kommt der niedrigere der beiden Zinssätze zum Einsatz.
4. Beendigung
Eine Partei kann einen oder mehrere Einzelverträge außerordentlich kündigen, falls die andere Partei (a) einer erheblichen Vertragspflichtverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Mahnung abhilft; (b) den Geschäftsbetrieb ohne Nachfolger einstellt; oder (c) Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder einer Zwangsverwaltung wird oder ein solches Verfahren gegen die Partei eingeleitet (und nicht binnen sechzig (60) Tagen aufgehoben) wird. Nach der Beendigung bleiben die Abschnitte 5 (Lizenz und Eigentum), 7 (Begrenzung der Rechtsmittel und Schadenersatz), 8 (Vertrauliche Informationen), 9 (Kundenreferenz), 10 (Einhaltung der Exportbestimmungen) und 11 (Allgemeine Bestimmungen) weiterhin gültig. Abschnitt 3 (Zahlungsbedingungen) bleibt in Bezug auf Zahlungen gültig, die vor der Beendigung verdient wurden.
5. Lizenz und Eigentum
5.1. Material des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Trimble einen angemessenen Zugang zu den technischen Daten des Kunden, Computerprogramme(n), Dateien, Dokumentation und/oder sonstige(n) Material (“Material des Kunden”) einzuräumen und deren Nutzung für Zwecke der Vertragserfüllung zu gestatten, des weiteren Ressourcen, Mitarbeiter, Ausrüstungen oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für jegliche Probleme, die sich aus dem Inhalt, der Richtigkeit, Vollständigkeit, Kompetenz oder Konsistenz des Materials des Kunden oder mangels Beistellung seiner Mitarbeiter ergeben. Solange der Kunde den Zugang, die Qualität, Detailgenauigkeit und/oder den Inhalt, den Trimble für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, nicht liefert, ist Trimble von der Erfüllung befreit, bis jene(r) Dinge/Zugang bereitgestellt werden oder die jeweiligen Mängel korrigiert sind. Der Kunde hat und behält das Eigentum (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) am Material des Kunden. Der Kunde gewährt Trimble eine gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Materials des Kunden (einschließlich durch Subunternehmer) zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen.
5.2. Ergebnisse. Vorbehaltlich und nach Maßgabe von Abschnitt 5.3 (Abtretung des Eigentums an den Kunden) gewährt Trimble hiermit dem Kunden eine zeitlich unbegrenzte, weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, die Ergebnisse zu nutzen, zu kopieren, zu verändern oder Bearbeitungen anzufertigen, jedoch ausschließlich für interne Zwecke, im Einklang mit der Leistungsbeschreibung und vorbehaltlich der nachfolgend oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung aufgeführten Einschränkungen. Trimble behält sich die Eigentumsrechte an den Ergebnissen vor (mit Ausnahme jeglichen Materials des Kunden) und jeglichen Änderungen, Verbesserungen und Bearbeitungen derselben (einschließlich aller Ergebnisse und Teile davon, die Ideen, Feedback oder Vorschläge des Kunden enthalten (“Feedback”)). Der Kunde erkennt an, dass Trimble Feedback in freiem Ermessen verwerten, nutzen, lizenzieren und vertreiben kann und zwar ohne Verpflichtung zu Entschädigung oder Nennung der Urheberschaft.
5.3. Abtretung des Eigentums an den Kunden. Falls die Parteien vereinbart haben, dass Trimble Rechte an Ergebnissen oder Teile davon an den Kunden abtreten wird, muss die entsprechende Leistungsbeschreibung ausdrücklich die Konditionen dieser Abtretung darlegen.
5.4. Produktverbesserungen und Änderungen durch Trimble. Ungeachtet anderslautender Aussagen in diesen Bedingungen oder jeglicher Leistungsbeschreibung wird Trimble Eigentümer jeglicher Verbesserungen oder sonstigen Änderungen seiner im Markt verfügbaren Produkte und Dienstleistungen, die Trimble im Rahmen der Dienstleistungserbringung einbezieht oder anpasst und der Kunde erwirbt kein Recht, Eigentum oder Lizenz daran; wobei die Verbesserung oder sonstige Änderung in den Umfang einer erteilten Lizenz oder Nutzungsgestattung betreffend der vom Kunden erworbenen oder lizenzierten Produkte und Dienstleistungen einbezogen wird. Abgesehen vom Material des Kunden stehen Trimble die Rechte an allen Computerprogrammen, Anwendungen und geistigem Eigentum, die Trimble bei der Erbringung der Dienstleistungen helfen oder als Folge der Dienstleistungen produziert werden, zu.
5.5. Sonstige Vereinbarungen. Trimble und der Kunde haben evtl. eine oder mehrere weitere Vereinbarungen abgeschlossen, nach der/denen Trimble bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen an den Kunden liefert, lizenziert oder ihm anderweitig zur Verfügung stellt, einschließlich Aktualisierungen und Verbesserungen von Software. Die Lieferung und Nutzung jeglicher derartiger Produkte und/oder Dienstleistungen unterliegen den Konditionen jener anderen Vereinbarung und nicht diesen Bedingungen, und solche Produkte und/oder Dienstleistungen dürfen, selbst wenn sie in einem Arbeitsumfang aufgeführt sind, nicht als Ergebnis gemäß diesen Bedingungen betrachtet werden.
6. Beschränkte Garantie und Haftungsausschluss
6.1. Trimble wird die Dienstleistungen und die Ergebnisse sorgfältig und fachmännisch und weitestgehend im Einklang mit allen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Normen erbringen. Falls Trimble die Dienstleistungen oder Ergebnisse nicht vertragskonform erbringt, beschränken sich die Ansprüche des Kunden wie folgt: Trimble wird (a) die mangelhaften Dienstleistungen erneut erbringen oder (b) die mangelhaften Ergebnisse erneut zur Verfügung stellen, und zwar ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, falls es innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung der entsprechenden Dienstleistung oder Ergebnisses über einen Mangel benachrichtigt wird, oder, falls Trimble meint, dass eine solche Wiedervornahme innerhalb einer angemessenen Frist wirtschaftlich nicht möglich ist, (c) die jeweilige Leistungsbeschreibung beenden und den Anteil der Vergütung, der auf die mangelhaften Dienstleistungen oder Ergebnisse entfällt, erstatten. MIT AUSNAHME DER OBIGEN VERPFLICHTUNG ÜBERNIMMT TRIMBLE KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, UND ES BESTEHEN WEDER MÜNDLICHE NOCH SCHRIFTLICHE NEBENABREDEN; DIE VERTRAGLICHE BESCHAFFENHEIT IST IN DIESEN BEDINGUNGEN ABSCHLIESSEND VEREINBART, DISPONIERBARE GESETZLICHE REGELUNGEN UND HANDELSBRÄUCHE FINDEN KEINE ANWENDUNG. TRIMBLE ÜBERNIMMT AUSDRÜCKLICH KEINERLEI IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
6.2. Bauwerksdatenmodell. Falls die Ergebnisse ein "Datenmodell" umfassen, also eine 3D-Darstellung eines Bauprojekts, einschließlich u. a. einiger oder aller der folgenden Elemente: Baukomponenten, Bauausrüstung und Standortkomponenten, dann akzeptiert und bestätigt der Kunde, dass jedes Datenmodell für die alleinige Nutzung durch den Kunden und auf der Basis der vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen (die „Spezifikationen“) entwickelt wird. Der Kunde wird für jegliche Probleme verantwortlich sein, die sich aus dem Inhalt, der fehlenden Richtigkeit oder Vollständigkeit der Spezifikationen ergeben, und das entsprechende Risiko tragen. Das Datenmodell wird nur für das in der Leistungsbeschreibung angegebene Projekt und kein anderes verwendet. Falls das Datenmodell vom Kunden bei der Erstellung von Bauzeichnungen, Baubestandsplänen oder Ausführungsplänen verwendet wird, akzeptiert Trimble keine Haftung und/oder Verantwortung für diese Bauzeichnungen, Baubestandspläne oder Ausführungspläne. Falls Dritte ein Datenmodell nutzen oder sich darauf verlassen, geschieht dies ausschließlich auf Risiko des Kunden und ohne Haftung seitens Trimble. Der Kunde stellt Trimble im gesetzlich zulässigen Rahmen schad- und klaglos gegenüber Forderungen, Klagen, Schaden oder Haftung, die/der von Dritten gegen Trimble geltend gemacht werden, und darauf beruhen, dass das Datenmodell einem Dritten offengelegt wird oder sich aus den Spezifikationen, Bauzeichnungen, Baubestandsplänen oder Ausführungsplänen oder der Weiterentwicklungen oder der Nutzung des ganzen Datenmodells oder eines Teils desselben durch den Kunden oder irgendeinen derartigen Dritten ergibt. Trimble übernimmt keine Haftung bezüglich der Einhaltung geltender Bau- und Planungsgesetze oder -vorschriften. Das Konstruktionsmodell stellt keine genehmigte Bauzeichnung, Baubestandsplan oder Ausführungsplan dar. Der Kunde wird seine lokalen Baubehörden konsultieren, um zu bestätigen, dass die geltenden Baugesetze oder -vorschriften eingehalten werden. Vor Baubeginn wird der Kunde einen zugelassenen Architekten oder Bauingenieur das Datenmodell und alle Baupläne, Zeichnungen, Spezifikationen und Modelle abzeichnen lassen.
7. Beschränkung von Schadenersatzforderungen und Ansprüchen
KEINE DER PARTEIEN HAFTET FÜR NUTZUNGSAUSFALL, UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS, ENTGANGENEN GEWINN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN, UNGEACHTET DER ART DER HANDLUNG, OB VERTRAGLICH FESTGELEGT, DURCH UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), STRENGE PRODUKTHAFTUNG ODER AUF ANDERER GRUNDLAGE, SELBST WENN SIE IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT TRIMBLES GESAMTHAFTUNG AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN DEN NETTOBETRAG, DEN TRIMBLE VOM KUNDEN GEMÄSS DEM FÜR DIE ENTSPRECHENDE FORDERUNG GELTENDEN ARBEITSUMFANG TATSÄCHLICH ERHALTEN HAT. DIE EXISTENZ EINER ODER MEHRERER FORDERUNGEN WIRD DIESEN HÖCHSTBETRAG NICHT ERHÖHEN. DIESER ABSCHNITT 7 GILT FÜR KEINE DER PARTEIEN IN BEZUG AUF IHRE VERLETZUNG VON ABSCHNITT 8 (VERTRAULICHE INFORMATIONEN) ODER FÜR DEN KUNDEN IN BEZUG AUF EINE JEGLICHE FORDERUNG AUFGRUND DER VERLETZUNG VON LIZENZBESCHRÄNKUNGEN, DIE FÜR ERGEBNISSE GEMÄSS ABSCHNITT 5.2 (ERGEBNISSE) GELTEN, DURCH DEN KUNDEN, ODER SEINE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN LAUT DEN ABSCHNITTEN 6.2 UND 10. DIE PARTEIEN VEREINBAREN, DASS DIE IN DIESEM ABSCHNITT 7 GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN WEITERHIN GELTEN UND ANWENDUNG FINDEN, WENN EIN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTES BESCHRÄNKTES RECHTSMITTEL NICHT SEINEN WESENTLICHEN ZWECK ERFÜLLT.
8. Vertrauliche Informationen
8.1. Vertrauliche Informationen. Jede der Parteien (“Empfänger”) akzeptiert, dass alle(s) Codes, Erfindungen, Know-how, Geschäfts-, technische und finanzielle Informationen, die sie vom Offenlegenden (“Offenlegender”) erhält, vertrauliches Eigentum des Offenlegenden darstellt (“Vertrauliche Informationen”), vorausgesetzt, sie sind bei der Offenlegung als vertraulich identifiziert oder sollten aufgrund der Art der offengelegten Informationen und der Umstände der Offenlegung vom Empfänger vernünftigerweise als Vertrauliche Informationen erkannt werden. Jegliche von Trimble (oder seinen Bevollmächtigten) bereitgestellte(n) Software, Dokumentation oder technischen Informationen, diese Bedingungen, jegliche Preisangebote und die Arbeitsumfänge gelten auch ohne jegliche Kennzeichnung oder weitere Identifizierung als Vertrauliche Informationen von Trimble. Außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich autorisiert, muss der Empfänger Vertrauliche Informationen vertraulich halten und ist nicht berechtigt, sie zu nutzen oder offenzulegen. Der Empfänger erkennt an, dass die Offenlegung Vertraulicher Informationen einen beträchtlichen Schaden verursachen würde, der nicht allein durch die Zahlung von Schadenersatz getilgt werden kann, so dass der Offenlegende nach einer solchen Offenlegung durch den Empfänger berechtigt ist, angemessene Wiedergutmachung über die ihm gesetzlich zustehenden Rechte hinaus zu verlangen.
8.2. Ausschlüsse. Die Geheimhaltungsverpflichtung des Empfängers gilt für keine Informationen, von denen der Empfänger dokumentieren kann, dass: (a) sie vor Erhalt der Vertraulichen Informationen rechtmäßig in seinem Besitz oder ihm bekannt waren; (b) sie ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt sind oder wurden; (c) der Empfänger sie von einem Dritten ohne Verletzung irgendeiner Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhalten hat; (d) sie von Mitarbeitern des Empfängers, die keinen Zugang zu jenen Informationen hatten, unabhängig entwickelt wurden; oder (e) sie infolge einer Vorschrift, eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen (allerdings nur in dem minimalen Ausmaß, das erforderlich ist, um jene Vorschrift oder Anordnung zu erfüllen, und dann mit Vorabmitteilung an den Offenlegenden).
8.3. Nutzung und Schutz Vertraulicher Informationen. Der Empfänger darf die Vertraulichen Informationen des Offenlegenden nur zur Fortsetzung seiner Geschäftsbeziehung mit dem Offenlegenden entsprechend diesen Bedingungen nutzen. Außer wie hierin ausdrücklich bestimmt, wird der Empfänger die Vertraulichen Informationen des Offenlegenden niemandem ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Offenlegenden offenlegen. Der Empfänger wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine Offenlegung, Weitergabe oder unbefugte Nutzung der Vertraulichen Informationen des Offenlegenden zu verhindern, einschließlich zumindest jener Maßnahmen, die er trifft, um seine eigenen Vertraulichen Informationen ähnlicher Art zu schützen. Der Empfänger wird den Besitz, die Kenntnis und Nutzung der Vertraulichen Informationen auf seine Mitarbeiter, Auftragnehmer, Rechts- und Finanzberater beschränken, die (i) diese Vertraulichen Informationen in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung der Parteien kennen müssen und (ii) schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnet haben, die sie verpflichten, die Vertraulichen Informationen zu schützen.
8.4. Gesetzlich erforderliche Offenlegung. Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen in dem Ausmaß offenlegen, in dem dies vernünftigerweise notwendig ist, um richterliche oder behördliche Anordnungen oder verbindliche Anordnungen staatlicher Stellen zu erfüllen, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Offenlegenden über den Erhalt der Anordnung unverzüglich informiert und vollständig dabei kooperiert, eine Anordnung zur Wahrung der Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen zu erwirken.
9. Kundenreferenz
Der Kunde stimmt zu, dass nach Vertragsschluss Trimble den Kunden zu der veröffentlichten Kundenliste von Trimble (evtl. einschließlich der Nutzung des Namens und des Logos des Kunden in Kundenlisten auf der Website und in Marketingmaterial von Trimble) hinzufügen darf. Außer wie in diesem Abschnitt 9 bestimmt, darf keine der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei den Namen der anderen Partei in jeglicher Werbung verwenden oder die Konditionen und den Inhalt dieser Bedingungen veröffentlichen.
10. Ausfuhrvorschriften
Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle geltenden Export- und Importvorschriften zu erfüllen und alle notwendigen Export- und Importlizenzen oder -genehmigungen für die direkte oder indirekte Aus- oder Einfuhr eines jeglichen Ergebnisses einzuholen. Der Kunde bestätigt und akzeptiert hiermit, dass Technologie, Software, Produkte und/oder geschützte Informationen von Trimble, die bei der Erzeugung von Ergebnissen evtl. verwendet werden und in diese einfließen, den US-Exportverwaltungsvorschriften unterliegen und, wenn überhaupt, im Einklang mit jenen Vorschriften aus den USA exportiert wurden. Daher muss der Kunde alle für die Ergebnisse geltenden Gesetze und Vorschriften der US-Exportkontrolle streng erfüllen und darf keine derartigen Ergebnisse oder irgendein direktes Produkt derselben an irgendeinen Zielort, der laut den US-Exportkontrollgesetzen unzulässig ist, oder einen jegliche Staatsbürger desselben oder eine dort ansässige Person exportieren, wiederausführen, übertragen, umleiten oder offenlegen. Der Kunde wird Trimble verteidigen, entschädigen und schadlos halten gegen/für/von eine(r) jegliche(n) Haftung (einschließlich Anwaltsgebühren), die sich aus einer Verletzung der Konditionen dieses Abschnitts durch den Kunden ergeben. Die Verletzung irgendeiner Klausel dieses Absatzes durch den Kunden gilt als materielle Verletzung dieses Vertrages und berechtigt Trimble, zusätzlich zu jeglichen nach Gesetz oder Billigkeit verfügbaren Rechtsmitteln, diese Bedingungen und einen jeglichen zugehörigen Arbeitsumfang fristlos zu kündigen. Die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Absatz bleiben auch nach der Beendigung dieser Bedingungen oder eines jeglichen Arbeitsumfangs weiterhin gültig.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1. Anwendbares Recht. Wenn in einem Arbeitsumfang nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, unterliegen diese Bedingungen und ein(e) jegliche(r) sich daraus ergebende(r)Streitfall, Forderung oder Kontroverse den Gesetzen des jeweils geltenden unten angegebenen Ortes, außer wenn dies durch das lokale Gesetz ausdrücklich verboten ist, in jedem Fall ohne Bezugnahme auf kollisionsrechtliche Grundsätze:
Bei Sitz des Kunden in: USA
Anwendbares Recht: Kalifornien und das jeweils anwendbare US-Bundesrecht
Gerichte mit ausschließlicher rechtlicher Zuständigkeit: Bundesgerichte und kalifornische bundesstaatliche Gerichte in Santa Clara County, CA
Bei Sitz des Kunden in: Rest der Welt
Anwendbares Recht: Niederlande
Gerichte mit ausschließlicher rechtlicher Zuständigkeit: Gerichte in den Niederlanden
Ein(e) jegliche(s) Klage oder Verfahren aufgrund oder in Verbindung mit diesen Bedingungen muss in jenem Rechtsraum beginnen, und jede der Parteien unterwirft sich unwiderruflich der Rechtsprechung und dem Gerichtsstand jener Gerichte. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Alle Ansprüche und Forderungen, die sich aus diesen Bestimmungen ergeben, verjähren ein (1) Jahr nach Entstehung, mit der Ausnahme, dass Ansprüche auf Zahlung der Vergütung für die Dienstleistungen zwei (2) Jahre nach dem Datum der entsprechenden Rechnung verjähren.
11.2. Unabhängige Vertragspartner. Jede der Parteien ist ein unabhängiger Vertragspartner der anderen, und keiner von ihnen ist ein Mitarbeiter, Bevollmächtigter, Gesellschafter oder Joint Venture-Partner der anderen. Keine der Parteien darf freiwillig oder unfreiwillig die andere auf einen jeglichen Vertrag oder die Erfüllung irgendeiner Verpflichtung verpflichten oder dies versuchen. Keine der Parteien darf Dritten gegenüber erklären, dass sie irgendein Recht hat, irgendeine Verpflichtung im Auftrag der anderen Partei einzugehen. Die Parteien stimmen hiermit zu, dass es keine dritten Begünstigten dieser Bestimmungen gibt.
11.3. Abtretung; Bindende Wirkung. Keine der Parteien darf diese Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer dass Trimble diese Bestimmungen an ein verbundenes Unternehmen oder in Zusammenhang mit einem Zusammenschluss, einer Neuorganisation, einer Übernahme oder sonstigen Übertragung praktisch aller seiner Vermögenswerte oder stimmberechtigten Wertpapiere abtreten darf. Im Übrigen gelten diese Bedingungen zulasten und zugunsten der Parteien und ihrer Rechtsnachfolger und zugelassenen Übertragungsempfänger.
11.4. Benachrichtigungen. Ein(e) jegliche(r) Benachrichtigung, Bericht, Genehmigung oder Zustimmung, die laut diesen Bedingungen abgegeben werden darf oder muss, muss schriftlich erfolgen und an die im Arbeitsumfang angegebene(n) Adresse(n) geschickt werden, und gilt wie folgt als erhalten: (a) bei der persönlichen Übergabe, (b) fünf (5) Tage nach Versand per Einschreiben oder registrierter Postsendung, vorfrankiert und mit Rückschein, oder (c) einen (1) Tag nach Versand mit einem kommerziellen Übernacht-Kurierdienst mit schriftlicher Empfangsbestätigung. Jede Partei kann die Anschrift, an die Benachrichtigungen erfolgen sollen, durch schriftliche Benachrichtigung gegenüber der anderen Partei ändern. Außerdem muss eine jegliche Benachrichtigung an Trimble auch eine Kopie an folgenden Empfänger umfassen: Trimble Inc., Attention: (Zu Händen:) General Counsel, Important Legal Notice, 935 Stewart Drive, Sunnyvale, CA 94085 USA.
11.5. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien gegenüber der anderen für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen in dem Ausmaß, in dem dies durch ein Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle jener Partei verursacht ist, einschließlich u. a. staatliche Vorschriften oder Anordnungen, Eintritt eines Notstands, höhere Gewalt, terroristische Akte, Blockaden, Krieg, kriegsähnliche Auseinandersetzungen, zivile Unruhen, Aufstände, Epidemien, Brand, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Ausfall oder Teilausfall von Energie-, Telekommunikations- oder Datennetzwerken oder -diensten oder Verweigerung einer Lizenz durch eine staatliche Stelle oder ähnliche Ursachen, vorausgesetzt, die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich, soweit möglich, über das entsprechende Ereignis und unternimmt geschäftlich zumutbare Anstrengungen, um dessen Auswirkungen zu eliminieren.
11.6. Verzichtserklärungen. Ein jeglicher Verzicht auf Sanktionierung irgendeiner Verletzung dieser Bestimmungen durch eine der Parteien, ob ausdrücklich oder implizit, gilt nicht als Verzichtserklärung auf Sanktionierung irgendeiner späteren Verletzung. Auf keine Klausel dieser Bestimmungen wird durch irgendeine Handlung, Unterlassung oder Kenntnis einer Partei oder ihrer Bevollmächtigten oder Mitarbeiter verzichtet, außer durch ein schriftliches Dokument, in dem auf jene Klausel ausdrücklich verzichtet wird und das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet ist. Falls irgendeine Klausel dieser Bedingungen von irgendeinem rechtlich zuständigen Gericht als undurchsetzbar oder ungültig befunden wird, soll jene Klausel im notwendigen Mindestmaß eingeschränkt oder eliminiert werden, so dass diese Bedingungen ansonsten vollständig gültig und in Kraft bleiben.
11.7. Überschriften. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sollen die Bedeutung oder Interpretation dieser Bedingungen in keiner Weise beeinflussen.
11.8. Gesamte Vereinbarung. Keine Auftragserteilung oder anderweitige Geschäftsformulare des Kunden können diese Bestimmungen ersetzen, und ein jegliches derartiges Dokument, das Bezug auf diese Bestimmungen nimmt, kann nur Verwaltungszwecken dienen, aber keine rechtliche Wirkung haben. Beide Parteien vereinbaren, dass diese Bedingungen zusammen mit dem Arbeitsumfang die gesamte und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien darstellen und alle vorherigen Vereinbarungen und Mitteilungen (gleich ob mündlich oder schriftlich) in Bezug auf den Gegenstand dieser Bedingungen ersetzen und aufheben.
11.9. Offizielle Sprache. Die offizielle Sprache dieser Bedingungen ist Englisch. Falls ein Konflikt zwischen Versionen dieser Bedingungen in irgendeiner anderen Sprache besteht, gilt die englische Version vorrangig.
11.10. Ergänzungen. Verzichtserklärungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder eine jegliche Abtretung der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsumfang durch den Kunden sind für Trimble nur wirksam oder verbindlich, wenn sie in Schriftform erfolgen und von einem Prokuristen von Trimble unterzeichnet werden.
11.11. Unabhängige Aktivitäten. Der Kunde erkennt an, dass nichts in diesen Bedingungen Trimble verbieten kann, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die mit den Dienstleistungen und Ergebnissen Ähnlichkeit haben oder konkurrieren, vorausgesetzt, dass Trimble keine seiner Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesen Bedingungen in Verbindung mit solchen Aktivitäten verletzt.
11.12. Rangfolge der Gültigkeit. Im Falle irgendeiner/s Inkonsistenz, Konfliktes oder Unklarheit zwischen diesen Bedingungen, einem Arbeitsumfang oder irgendwelchen zugehörigen Vereinbarungen gelten die Dokumente in der folgenden Rangfolge: (a) Diese Bedingungen; (b) beiderseitig unterzeichnete Änderungsdokumente für einen Arbeitsumfang; (c) der Arbeitsumfang; und (d) andere Dokumente, auf die in einem Änderungsdokument und/oder dem Arbeitsumfang ausdrücklich Bezug genommen wird. Zwischen Kategorien von Dokumenten auf derselben Stufe in der Rangordnung gilt die Klausel oder Bestimmung, die das jüngste Datum enthält, vorrangig. Informationen, die in einem Dokument identifiziert werden, aber in einem anderen nicht, gelten nicht als Konflikt oder Inkonsistenz.
11.13. Ausfertigungen. Der Arbeitsumfang kann in einer jeglichen Anzahl von Ausfertigungen in Kraft gesetzt werden, von denen jede als Original gilt und die dann alle gemeinsam als ein einziges vollständig unterzeichnetes Original gelten. Faksimile- und andere elektronische Signaturformen auf dem Arbeitsumfang gelten verbindlich.
[Ende der Bedingungen]