Trimble Offering Terms - German
Trimble Leitungsbedingungen
Version 4.1 (zuletzt aktualisiert am 23. Oktober 2026)
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Diese Trimble-Leistungsbedingungen („Leistungsbedingungen“), die beigefügten Anhänge sowie alle Bestellungen, Leistungsbeschreibungen, Ergänzenden Bedingungen und/oder Supportbedingungen (zusammenfassend als „Vereinbarung“ bezeichnet) werden zwischen Trimble und dem Kunden (wie nachstehend definiert) geschlossen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Gesellschaft, eine Körperschaft öffentlichen rechts oder eine andere juristische Person, sichert die Person, die die Vereinbarung annimmt, zu, dass sie berechtigt und bevollmächtigt ist, die Vereinbarung im Namen des Kunden anzunehmen und den Kunden daran zu binden.
DER KUNDE KANN DAS AUF ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG GERICHTETE VERTRAGSANGEBOT ANNEHMEN, INDEM ER EINE BESTELLUNG ODER EIN ANDERES DOKUMENT, DAS AUF DIE VEREINBARUNG VERWEIST, UNTERZEICHNET ODER ANNIMMT, INDEM ER DIE ANNAHME DER VEREINBARUNG DURCH EINEN KLICK (CLICK-THROUGH) ODER EINEN ÄHNLICHEN VORGANG ERKLÄRT ODER INDEM ER EINE LEISTUNG, DIE DER VEREINBARUNG UNTERLIEGT, INSTALLIERT, DARAUF ZUGREIFT ODER ES NUTZT. MIT DER ANNAHME ERKLÄRT SICH DER KUNDE DAMIT EINVERSTANDEN, RECHTSVERBINDLICH AN DIE BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN DER KUNDE DER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, DARF ER DIE LEISTUNG NICHT INSTALLIEREN, DARAUF ZUGREIFEN ODER ES NUTZEN.
Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten gilt folgende Rangfolge: (1) Bestellung, (2) Ergänzende Bedingungen, (3) diese Leistungsbedingungen, (4) Leistungsbeschreibung (SOW, falls vorhanden) und (5) Supportbedingungen. Diese Leistungsbedingungen und etwaige anwendbare Ergänzende Bedingungen regeln die Bestellung des Kunden und deren Verlängerungen, sofern bei der Verlängerung keine an ihre Stelle tretenden Bedingungen festgelegt werden. Hat der Kunde mit Trimble einen gesonderten Vertrag unterzeichnet, der die Nutzung der Leistung ausdrücklich regelt, haben die Bestimmungen eines solchen Vertrags Vorrang vor dieser Vereinbarung, und diese Vereinbarung findet auf diese Leistung keine Anwendung. Der Kunde kann zwar aus administrativen Gründen einen eigenen Bestellschein (Purchase Order) oder ein ähnliches Dokument ausstellen; dessen Bestimmungen oder Bestimmungen sonstiger ähnlicher Geschäftsformulare gelten jedoch nicht für die Vereinbarung, ändern oder ersetzen deren Bestimmungen nicht und sind unwirksam.
Dieser Absatz gilt ausschließlich für Käufe über einen Reseller. Wenn der Kunde (1) die Leistung über einen Reseller bestellt hat, (2) im Zuge der Bestellung der Leistung beim Reseller nicht zugestimmt hat, an die Vereinbarung gebunden zu sein, und (3) der Vereinbarung nicht zustimmt, kann der Kunde die Leistung gegen vollständige Rückerstattung des Kaufpreises an den Reseller zurückgeben, sofern der Kunde (a) die Leistung weder installiert noch darauf zugegriffen oder es genutzt hat, und (b) die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach der ursprünglichen Transaktion mit dem Reseller zurückgibt. Andernfalls unterliegt die Nutzung der Leistung durch den Kunden den Bestimmungen der Vereinbarung in der durch Ziffer 9.3 (Kauf über einen Reseller) nachstehend geänderten Fassung.
1. Begriffsbestimmungen.
1.1. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das direkt oder indirekt eine Partei hält oder beherrscht, von einer Partei gehalten oder beherrscht wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Inhaberschaft oder Beherrschung steht. Dabei bezeichnet „Beherrschung“ die Befugnis, die Geschäftsführung oder die Geschäfte eines Unternehmens zu bestimmen, und „Inhaberschaft“ das direkte oder indirekte Halten von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Stimmrechte oder anderer gleichwertiger stimmberechtigter Anteile eines Unternehmens.
1.2. „KI-Dienst“ bezeichnet einen von Trimble bereitgestellten Dienst, eine Funktion oder eine Fähigkeit, die künstliche Intelligenz, Modelle des maschinellen Lernens oder andere kognitive Technologien nutzt, um Kundendaten zu verarbeiten und autonom oder halbautonom Ergebnisse oder Aktionen zu generieren.
1.3. „Anonymisierte Daten“ bezeichnet alle im Zusammenhang mit der Leistung erhobenen Daten (einschließlich Kundendaten), die so aggregiert und/oder entpersonalisiert wurden, dass weder der Kunde noch einer seiner Autorisierten Nutzer oder eine andere Person anhand der Daten identifiziert werden kann, wenn diese außerhalb von Trimble oder seiner Verbundenen Unternehmen weitergegeben werden.
1.4. „API-Tools“ bezeichnet die von Trimble bereitgestellten Subroutinendefinitionen und Protokolle zum Aufbau einer Verbindung zwischen der Leistung und Systemen von Drittanbietern („API“), Softwareentwicklungswerkzeuge und -kits zur Erweiterung von Anwendungen um fortgeschrittene Funktionen sowie zugehörige Materialien und Werkzeuge (z. B. Beispielcode) sowie alle Erweiterungen oder Änderungen, die Trimble von Zeit zu Zeit an den API-Tools vornimmt, sofern und sobald diese verfügbar sind.
1.5. „Autorisierter Nutzer“ bezeichnet jeden Mitarbeiter des Kunden sowie – sofern dies nicht von Trimble in der Bestellung, der Dokumentation oder in Ergänzenden Bedingungen untersagt ist – Personen, die Auftragnehmer, Berater oder Kunden des Kunden sind, oder Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater oder Kunden der verbundenen Unternehmen des Kunden, die vom Kunden autorisiert wurden, im Namen des Kunden gemäß der Vereinbarung, insbesondere Ziffer 7.4 (Zugriff durch Dritte) und Ziffer 15 (Vertraulichkeit), auf die Leistung zuzugreifen und es zu nutzen. Hierzu gehören auch diejenigen, die vom Kunden zum gleichzeitigen Zugriff auf die Leistung und dessen Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt in dem in einer Bestellung ausdrücklich angegebenen Umfang autorisiert wurden („Gleichzeitiger Nutzer“) sowie diejenigen, die vom Kunden namentlich oder durch eine andere Kennung benannt wurden, um im Namen des Kunden auf die Leistung zuzugreifen und es zu nutzen („Namentlich Benannter Nutzer“).
1.6. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen, die der empfangenden Partei im Rahmen der Vereinbarung offengelegt werden und die von der offenlegenden Partei als proprietär oder vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund ihrer Art und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als proprietär oder vertraulich anzusehen sind. Zu den Vertraulichen Informationen von Trimble gehören insbesondere die Bestimmungen der Vereinbarung sowie alle technischen oder leistungsbezogenen Informationen über die Leistung, einschließlich der Dokumentation.
1.7. „Korrekturdienste“ bezeichnet abonnementbasierte Dienste, die Beobachtungsdaten des Globalen Navigationssatellitensystems (GNSS) sowie Differentialkorrekturdaten in Echtzeit bereitstellen.
1.8. „Kunde“ ist die juristische oder natürliche Person, die die Leistung heruntergeladen, darauf zugegriffen oder es auf andere Weise bezogen hat.
1.9. „Kundendaten“ bezeichnet alle Informationen, Dokumente, Materialien oder sonstigen Daten jeglicher Art, die vom Kunden oder in dessen Auftrag in die Leistung eingegeben werden oder die vom Kunden durch dessen Nutzung der Leistung erstellt oder generiert werden, einschließlich aller Originalinhalte oder -ergebnisse, die durch die Nutzung eines KI-Dienstes durch den Kunden generiert werden, jedoch unter Ausschluss aller Leistungsinhalte (wie in Ziffer 7.1 unten definiert) in solchen Inhalten. Nutzungsdaten und Anonymisierte Daten sind keine Kundendaten.
1.10. „Streitigkeiten“ bezeichnet alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, darauf beruhen oder mit ihr in Zusammenhang stehen.
1.11. „Dokumentation“ bezeichnet die jeweils aktuellen Nutzungsrichtlinien von Trimble, die standardmäßige technische Dokumentation, die Supportbedingungen, die Richtlinien zur zulässigen Nutzung oder sonstige von Trimble zur Verfügung gestellte Richtlinien.
1.12. „Firmware“ bezeichnet Software, die in ein von Trimble bereitgestelltes Hardwaregerät eingebettet und in einem nichtflüchtigen Speicher gespeichert ist. Lizenzierte Software ist keine Firmware.
1.13. „Hardware“ bezeichnet jedes Trimble-Hardwaregerät, das dem Kunden zur Verfügung gestellt, verliehen oder verkauft wurde und für das die Leistung genutzt wird und/oder auf dem Firmware installiert ist.
1.14. „Hochrisikotätigkeiten“ bezeichnet alle geschäftskritischen, gefährlichen, unter verschuldensunabhängiger Haftung stehenden oder sonstigen Tätigkeiten, bei denen die Nutzung oder der Ausfall der Leistung zum Tod, zu Personenschäden oder zu Sach- oder Umweltschäden führen könnte. Beispiele für Hochrisikotätigkeiten sind unter anderem: das Betreiben von Flugzeugen, öffentliche Verkehrssystemen, nuklearen oder chemischen Anlagen, lebenserhaltenden Systemen, implantierbaren medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen, autonomen Fahrzeugen, Flugsicherung, Rettungsdiensten oder Waffensystemen. Zu den Hochrisikotätigkeiten zählt nicht die Nutzung der Leistung für administrative Zwecke, zur Speicherung von Konfigurationsdaten, als Entwicklungs- und/oder Konfigurationstools oder für andere Anwendungen, die nicht der Steuerung dienen und deren Ausfall nicht zum Tod, zu Personenschäden oder zu Sach- oder Umweltschäden führen würde.
1.15. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet sämtliche Rechte, Ansprüche und Interessen an allen Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Urheberrechten, Dienstleistungsmarken, Marken, Know-how, Handelsnamen, Rechten an der Produktgestaltung und Verpackung, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte auf Privatsphäre, Publizitätsrechte, Datenbankrechten sowie ähnliche Rechte jeglicher Art, einschließlich aller Anmeldungen, Fortsetzungsanmeldungen oder sonstigen Eintragungen in Bezug auf die vorgenannten Rechte gemäß den Gesetzen oder Vorschriften ausländischer oder inländischer Regierungs-, Aufsichts- oder Justizbehörden, sowie das Recht, wegen vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Verletzungen der vorgenannten Rechte zu klagen, Vergleiche zu schließen und auf entsprechende Ansprüche zu verzichten.
1.16. „Gesetz(e)“ bezeichnet alle anwendbaren lokalen, Landes-, Bundes- und internationalen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Anordnungen und Übereinkommen, insbesondere solche, die sich auf Datenschutz und Datenübermittlung, internationale Kommunikation sowie den Export technischer oder personenbezogener Daten beziehen.
1.17. „Schlüssel“ bezeichnet elektronische Passwörter, Berechtigungen, Autorisierungscodes oder andere Freischaltmechanismen für ein Abonnement, die das Abonnement als aktiv validieren und/oder die Nutzung der Leistung ermöglichen oder autorisieren.
1.18. „Lizenzierte Software“ bezeichnet die installierbare Software im Objektcode, die Trimble dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung zur Nutzung vor Ort oder auf einem Gerät lizenziert, sowie (a) jegliche Dokumentation, (b) jegliche Upgrades, Updates, neue Features und Funktionserweiterungen sowie im Rahmen des Supports bereitgestellte Versionen und (c) API-Tools. Firmware ist keine Lizenzierte Software.
1.19. „Bestellung“ bezeichnet jedes von Trimble ausgestellte Bestellformular, jeden Kostenvoranschlag (Quote), jedes Angebotsschreiben (Proposal), jeden Kaufvertrag, jede Zugangsberechtigung oder jede Online-Auftragsbestätigung.
1.20. „Leistung“ bezeichnet jegliche Software, jeglichen Support, jegliche Dienstleistungen oder KI-Dienste oder Korrekturdienste.
1.21. „Unzulässige Daten“ bezeichnet (a) Patienten-, medizinische oder sonstige geschützte Gesundheitsdaten, die dem Health Insurance Portability and Accountability Act (in der jeweils gültigen Fassung und mit Ergänzungen) („HIPAA“) unterliegen; (b) Kredit-, Debit- oder sonstige Zahlungskartendaten, die den Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS) unterliegen; (c) Informationen, die den Vorschriften oder dem Schutz des „Children’s Online Privacy Protection Act“ oder des „Gramm-Leach Bliley Act“ unterliegen; (d) Daten, die durch Gesetze zur Sicherheit kritischer Infrastrukturen geregelt sind, es sei denn, in der Dokumentation ist ausdrücklich bestimmt, dass eine Leistung für solche Daten genutzt werden darf; oder (e) sonstige Informationen, die gesetzlichen Vorschriften unterliegen und für die Nutzung der Leistung für den vorgesehenen Zweck nicht erforderlich sind.
1.22. „Bereitstellungsdatum“ bezeichnet das Datum, an dem Trimble erstmals Zugang zur Leistung gewährt. Bei einem Paket, das aus mehreren Leistungen besteht, ist das Bereitstellungsdatum das Datum, an dem das gesamte Paket vollständig bereitgestellt wird.
1.23. „Reseller“ bezeichnet einen autorisierten Händler, Distributor oder Reseller von Trimble.
1.24. „Dienstleistungen“ bezeichnet alle in der Bestellung oder einer Leistungsbeschreibung (SOW) beschriebenen Dienstleistungen, insbesondere Schulungen, Einarbeitung, Implementierung, Konfiguration, Beratung oder Bereitstellung von Inhalten. Für sie gelten die Bedingungen in Anhang C.
1.25. „Software“ bezeichnet Lizenzierte Software und/oder SaaS. 1.26. „SaaS“ bezeichnet einen Cloud-Dienst, für den der Kunde im Rahmen der Vereinbarung ein Abonnement von Trimble erwirbt, sowie jegliche Dokumentation, Upgrades, Updates, neue Features und Funktionserweiterungen sowie API-Tools.
1.27. „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet ein Statement of Work („SOW“) oder eine ähnliche Vereinbarung, die die Erbringung von Dienstleistungen regelt.
1.28. „Abonnement“ bezeichnet den Zugang zu einer Leistung, zu Inhalten, Daten und/oder anderen Informationen für die Abonnementlaufzeit (wie unten definiert).
1.29. „Ergänzende Bedingungen“ bezeichnet alle anwendbaren Bedingungen unter https://www.trimble.com/en/legal/offering-terms oder einer Nachfolge-URL sowie alle zusätzlichen Geschäftsbedingungen von Trimble, auf die in der Vereinbarung oder einer Bestellung oder einer Leistungsbeschreibung verwiesen wird.
1.30. „Support“ bezeichnet den Support und die Wartung für Software, jeweils wie in den geltenden Supportbedingungen, den Ergänzenden Bedingungen, der Dokumentation oder anderweitig schriftlich von Trimble näher festgelegt.
1.31. „Supportbedingungen“ bezeichnet die in den geltenden Ergänzenden Bedingungen oder der Dokumentation beschriebenen Bedingungen, die für die Bereitstellung von Support durch Trimble gelten.
1.32. „Trimble“ bezeichnet (i) bei Käufen direkt bei Trimble: (A) Trimble Inc. oder das in der Bestellung oder Leistungsbeschreibung angegebene Verbundene Unternehmen von Trimble oder (B) falls keine Angabe vorliegt, die in Anhang A auf der Grundlage des Standorts des Kunden angegebene Trimble-Gesellschaft, und (ii) bei Käufen über einen in den Vereinigten Staaten ansässigen Reseller bezeichnet „Trimble“ Trimble Inc., und bei Käufen über einen außerhalb der Vereinigten Staaten ansässigen Reseller bezeichnet „Trimble“ Trimble Europe B.V.
1.33. „Trimble-IP“ bezeichnet die Leistung, die Dokumentation sowie alle schriftlichen und elektronischen Materialien, geschützten Informationen, Dokumentationen, Codes, Technologien, Systeme, Infrastrukturen, Ausrüstungen und Geschäftsgeheimnisse, die von Trimble oder seinen Subunternehmern zur Erstellung und Bereitstellung der Leistung entwickelt, bereitgestellt oder verwendet wurden, zusammen mit allen darin enthaltenen Rechten an geistigem Eigentum sowie allen Modifikationen, Verbesserungen, Änderungen daran oder davon abgeleiteten Werken, inbesondere: (a) von Trimble entwickelte geschützte Software-Architektur und andere technische Spezifikationen der Leistung, (b) funktionale und technische Spezifikationen sowie sonstige technische, Schulungs-, Referenz- oder Serviceinformationen, Dokumentationen und Handbücher sowie deren Aktualisierungen, (c) API-Tools, maßgeschneiderte Anwendungen und Computerprogramme, (d) Prozesse, Methoden, Algorithmen, Ideen und sonstiges „Know-how“, (e) von Trimble bereitgestellte oder bezogene Daten und Informationen, (f) die Leistung, zu dessen Nutzung der Kunde im Rahmen eines Abonnements berechtigt ist, (g) von generativen KI-Funktionen und -Funktionalitäten der Leistung erzeugte Ergebnisse, soweit diese auf sonstiger Trimble-IP beruhen, sowie (h) Netzwerkausrüstung und -architektur.
1.34. „Nutzungsdaten“ bezeichnet die technischen Protokolle, Daten und Erkenntnisse von Trimble über die Nutzung der Leistung und jeglicher Hardware durch den Kunden. Kundendaten sind keine Nutzungsdaten.
1.35. „Nutzungsbeschränkungen“ bezeichnet den autorisierten Nutzungsumfang des Kunden für die Leistung, wie in der Bestellung, den Ergänzenden Bedingungen oder der Dokumentation festgelegt, wozu die Art des autorisierten Nutzers (z. B. Namentlich Benannter Nutzer oder Gleichzeitiger Nutzer), Benutzerlizenzen (Seats), Kopien, Instanzen, Datenspeicher, CPU, Computer, Einsatzbereich, Standort, Anlagen, Projekte, Investitionsbudget, Betriebsbudget, Automatisierung, Begrenzung der Abrufrate (Rate Limiting) oder sonstige Einschränkungen gehören können.
2. Leistungen.
2.1. Abonnements. Der Kunde darf während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke gemäß der Dokumentation, den Nutzungsbeschränkungen und der Vereinbarung auf ein Abonnement zugreifen und dieses nutzen.
2.2. Lizenzierte Software. Trimble gewährt dem Kunden hiermit für die in der Bestellung festgelegte Laufzeit eine nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Installation, Vervielfältigung und Nutzung der Lizenzierten Software auf Systemen oder Geräten, die der Kontrolle des Kunden unterliegen, ausschließlich für dessen interne geschäftliche Zwecke gemäß der Dokumentation, den Nutzungsbeschränkungen und der Vereinbarung. Die Lizenzierte Software wird lizenziert und nicht verkauft. Jede Lizenzierte Software, die über von Trimble bereitgestellte Hosting-Dienste bereitgestellt wird, unterliegt den für Lizenzierte Software geltenden Bedingungen.
2.3. Autorisierte Nutzer. Nur Autorisierte Nutzer dürfen auf die Leistung zugreifen oder es nutzen. Nutzer-IDs werden einzelnen, namentlich genannten Personen zugewiesen, und jeder Autorisierte Nutzer ist verpflichtet, seine Anmeldedaten vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist für die Einhaltung der Vereinbarung durch seine Autorisierten Nutzer sowie für alle über deren Konten vorgenommenen Handlungen verantwortlich. Falls ein Autorisierter Nutzer nicht mehr berechtigt ist, die Leistung im Namen des Kunden zu nutzen, wird der Kunde den Zugang des Autorisierten Nutzers unverzüglich deaktivieren. Sofern nicht ausdrücklich in der Bestellung, den Ergänzenden Bedingungen oder der Dokumentation gestattet, darf der Kunde den Status als Autorisierter Nutzer nicht von einer Person auf eine andere übertragen. Der Kunde wird Trimble unverzüglich benachrichtigen, wenn er feststellt, dass die Anmeldedaten eines seiner Autorisierten Nutzer kompromittiert wurden.
2.4. Einschränkungen. Der Kunde wird Folgendes weder selbst tun noch anderen gestatten oder dabei behilflich sein: (a) Dritten Zugang zur Leistung zu gewähren, es zu vertreiben, zu verkaufen oder unterzulizenzieren; (b) die Leistung zu nutzen, um Dritten einen gehosteten oder verwalteten Dienst anzubieten (z. B. als Servicebüro); (c) die Leistung zur Entwicklung eines ähnlichen oder konkurrierenden Produkts oder einer ähnlichen oder konkurrierenden Dienstleistung zu nutzen; (d) die Leistung zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu versuchen, auf den Quellcode oder nicht öffentliche API-Tools für irgendein Element der Leistung zuzugreifen, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich gestattet (und auch dann nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an Trimble); (e) die Leistung zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen oder irgendein Element der Leistung zu kopieren (außer im Zusammenhang mit der Anfertigung von Kopien der Lizenzierten Software, und zwar ausschließlich in dem Umfang, in dem dies gemäß der Vereinbarung gestattet ist); (f) Schutzrechtsvermerke in der Leistung zu entfernen oder unkenntlich zu machen; (g) Benchmarks oder Leistungsdaten über die Leistung zu veröffentlichen, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich zulässig; (h) den Betrieb der Leistung oder dessen Nutzung durch andere zu stören, dessen Zugriffsbeschränkungen zu umgehen oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Trimble Sicherheits- oder Schwachstellentests der Leistung durchzuführen; (i) Viren oder andere schädliche Materialien an die Leistung zu übermitteln; (j) der Leistung Informationen zu übermitteln, die unangemessen, diffamierend, obszön oder rechtswidrig sind, oder die Leistung zu nutzen, um andere zu diffamieren, zu belästigen, zu stalken, zu bedrohen oder auf sonstige Weise deren Rechte zu verletzen; (k) die Leistung zu nutzen, um für Waren zu werben, diese zum Verkauf oder Kauf anzubieten oder es anderweitig für geschäftliche Werbezwecke zu nutzen, es sei denn, dies entspricht einer in der Dokumentation angegebenen bestimmungsgemäßen Nutzung der Leistung; (l) im Falle von Lizenzierter Software, sofern dies nicht ausdrücklich in der Bestellung, den Ergänzenden Bedingungen oder der Dokumentation gestattet ist, Lizenzierte Software in einer virtuellen Serverumgebung zu nutzen oder zu hosten; oder (m) im Falle von Korrekturdiensten die Korrekturdienste weiterzuverbreiten oder das entsprechende Abonnement für Korrekturdienste ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Trimble auf ein anderes Gerät zu übertragen.
2.5. API-Tools. die Leistung kann ein oder mehrere API-Tools umfassen, die es dem Kunden ermöglichen, Anwendungen, Code oder Dienste zu entwickeln, die mit der Leistung kommunizieren (zusammenfassend „Kundenanwendungen“). Gegebenenfalls sind APIs auf Anfrage erhältlich. Der Kunde darf die API-Tools nutzen, um Kundenanwendungen zu entwickeln, die mit der Leistung zusammenarbeiten und für die internen Geschäftszwecke des Kunden bestimmt sind. Die Nutzung der API-Tools kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Trimble kann die API-Tools von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen erweitern oder ändern, sofern diese verfügbar sind, und Trimble ist nicht für die Kompatibilität etwaiger Änderungen mit den Kundenanwendungen verantwortlich. Sofern die Nutzung der API-Tools gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung und in Übereinstimmung mit der geltenden Dokumentation gestattet ist, übernimmt der Kunde alle Risiken und die gesamte Haftung im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Nutzung von Kundenanwendungen. Andere Kunden oder Trimble können unabhängig davon Anwendungen entwickeln, die den Kundenanwendungen ähnlich sind. Trimble kann die Nutzung von Integrationen, die unter Verwendung von API-Tools erstellt wurden, durch den Kunden aussetzen oder einschränken, wenn Trimble nach billigem Ermessen feststellt, dass die Nutzung der API-Tools oder anderer manueller oder automatisierter Mittel zum Zugriff auf Trimble-Systeme durch den Kunden im Vergleich zur Nutzung durch andere Kunden in erheblichem Maße unverhältnismäßig ist.
2.6. Nichtkommerzielle Leistungen. „Kostenlose Versionen“ bezeichnet alle Leistungen, die dem Kunden ohne gesonderte Gebühr zur Nutzung zur Verfügung stehen. „Testversionen und Betaversionen“ bezeichnet alle Leistungen oder deren Funktionen, die zu Evaluierungs- oder Testzwecken oder im Rahmen von Alpha-, Beta-, Preview-, Trimble-Labs- oder anderen Early-Access-Programmen zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob sie kostenlos sind oder nicht. Kostenlose Versionen sowie Test- und Betaversionen werden zusammenfassend als „Nichtkommerzielle Leistungen“ bezeichnet. Sofern in der Dokumentation, der Bestellung oder anderweitig von Trimble schriftlich oder elektronisch nicht anders festgelegt, darf der Kunde Kostenlose Versionen nur in einer Nicht-Produktionsumgebung und für nichtkommerzielle Zwecke nutzen. Testversionen und Betaversionen dürfen nur zur internen Bewertung durch den Kunden verwendet werden, um zu entscheiden, ob eine Lizenz oder ein Abonnement für die Leistung erworben werden soll, sowie um Trimble Feedback zu geben. Die Nutzungsdauer für Testversionen und Betaversionen beträgt 30 Tage, sofern von Trimble nicht anders festgelegt. Testversionen und Betaversionen können nicht funktionsfähig oder unvollständig sein und/oder Funktionen enthalten, die Trimble möglicherweise niemals veröffentlicht, und ihre Funktionen sowie Leistungs- und Nutzungsinformationen stellen Vertrauliche Informationen von Trimble dar. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen in der Vereinbarung gilt Folgendes: (a) Trimble ist nicht verpflichtet, Kundendaten, die im Zusammenhang mit Nichtkommerziellen Leistungen verwendet werden, aufzubewahren; (b) Trimble stellt die Nichtkommerziellen Leistungen „wie gesehen“ ohne Gewährleistung, Haftungsfreistellung, Service-Levels oder Support zur Verfügung; (c) die Haftung von Trimble für Nichtkommerzielle Leistungen übersteigt nicht 50 US-Dollar; (d) Trimble kann den Zugang zu einer Nichtkommerziellen Leistung jederzeit aus beliebigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung oder Mitteilung per E-Mail an den Kunden beenden; und (e) der Kunde kann die Nutzung einer Nichtkommerziellen Leistung jederzeit beenden, indem er die Nutzung der Nichtkommerziellen Leistung einstellt.
2.7. Bildungsversionen. Bei jeder Version der Leistung, die als „Bildungsversion“ oder mit einem ähnlichen Begriff gekennzeichnet ist, darf der Kunde die Leistung ausschließlich zu Bildungszwecken nutzen, beispielsweise durch einen Dozenten oder einen Studenten an einer Bildungseinrichtung und im Rahmen einer Lehr- oder Lerntätigkeit. Bildungsversionen dürfen nicht (a) von anderen Personen; (b) von Bildungseinrichtungen für andere als Bildungszwecke; oder (c) für gewinnorientierte Zwecke, einschließlich beruflicher Tätigkeiten oder gegen Entgelt angebotener Schulungen, oder von kommerziellen Unternehmen genutzt werden.
2.8. Lieferung. die Leistung und gegebenenfalls die Schlüssel werden elektronisch geliefert, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes angegeben ist. Die Lieferung gilt als erfolgt an dem Tag, an dem die Leistung und gegebenenfalls der Schlüssel dem Kunden erstmals zur Verfügung gestellt werden.
2.9. Einhaltung; Nutzungsbeschränkungen.
(a) die Leistung kann Nutzungs-, Schlüsselstatus-, Compliance- und Aktivierungsdaten erfassen und
an Trimble übermitteln; diese Daten können personenbezogene Daten enthalten. Der Kunde darf den
Betrieb solcher Funktionen der Leistung nicht deaktivieren, verändern oder stören. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch Trimble zu Compliance-Zwecken ist in der Datenschutzerklärung von Trimble beschrieben, die unter https://www.trimble.com/en/privacy-notice verfügbar ist. Trimble darf die vorgenannten Informationen für beliebige interne Geschäftszwecke nutzen, beispielsweise zur Überprüfung der Authentizität Autorisierter Nutzer, zur Bestätigung der Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden, zur Registrierung der Leistung, zur Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen, zur Lizenzabrechnung sowie zum Schutz von Trimble vor einer nicht lizenzierten oder rechtswidrigen Nutzung der Leistung.
(b) Der Kunde hat alle Nutzungsbeschränkungen einzuhalten. Überschreitet der Kunde während der Abonnementlaufzeit die Nutzungsbeschränkungen, kann Trimble dem Kunden die Nutzung, die über die geltenden Nutzungsbeschränkungen hinausging, zum jeweils aktuellen Listenpreis von Trimble in Rechnung stellen, und der Kunde ist zur Zahlung gemäß der Vereinbarung verpflichtet. Die Parteien können sich auch auf eine Anpassung der Nutzungsbeschränkungen einigen; in diesem Fall muss der Kunde eine neue Bestellung unterzeichnen und etwaige anfallende Gebühren entrichten.
(c) Auf schriftliche Aufforderung von Trimble hin hat der Kunde schriftlich zu bestätigen, dass seine Nutzung der Leistung in vollem Umfang mit der Vereinbarung (einschließlich etwaiger Nutzungsbeschränkungen) übereinstimmt. Trimble oder ein von Trimble bevollmächtigter Vertreter ist berechtigt, nach vorheriger angemessener Ankündigung von mindestens zehn (10) Tagen die Unterlagen des Kunden sowie dessen Nutzung der Leistung zu überprüfen, um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu bestätigen. Alle Überprüfungen finden während der regulären Geschäftszeiten und in einer Weise statt, die die Geschäftstätigkeiten des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt. Der Kunde trägt die Kosten der Überprüfung nur dann, wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass die Nutzung nicht im Einklang mit den Nutzungsbeschränkungen oder einem anderen lizenzierten Nutzungsumfang steht. Der Kunde hat alleausstehenden Gebühren unverzüglich zu begleichen.
2.10 Firmware. Trimble gewährt dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Firmware ausschließlich zum Zweck des Betriebs und der Nutzung der Hardware, vorbehaltlich aller Bestimmungen der Vereinbarung (die Firmware gilt im Sinne von Ziffer 2.4 (Einschränkungen) als Leistung).
3. Datennutzung und Eigentumsrechte.
3.1. Rechte an Daten. Mit Ausnahme der in der Vereinbarung festgelegten eingeschränkten Rechte von Trimble stehen im Verhältnis zwischen den Parteien alle Rechte an den Kundendaten, einschließlich aller daran bestehenden Rechte an geistigem Eigentum, dem Kunden zu. Alle Rechte an Anonymisierten Daten und Nutzungsdaten, einschließlich aller daran bestehenden Rechte an geistigem Eigentum, stehen Trimble zu.
3.2. Beschränkte Nutzungsrechte. Der Kunde gewährt Trimble und seinen Verbundenen Unternehmen hiermit für die Laufzeit des Abonnements das nicht ausschließliche, weltweite, unwiderrufliche und unentgeltliche Recht: (i) Kundendaten zu nutzen, um dem Kunden die Leistungen bereitzustellen; (ii) Anonymisierte Daten zu erstellen; (iii) Kundendaten zu nutzen und offenzulegen, soweit dies gemäß der Vereinbarung oder einer schriftlichen oder elektronischen Einwilligung oder Anweisung des Kunden anderweitig zulässig ist; und (iv) vorbehaltlich der Vertraulichkeitsverpflichtungen von Trimble in Ziffer 15 (Vertraulichkeit) und aller anwendbaren Datenschutzgesetze (wie nachstehend definiert) Kundendaten zur Entwicklung, Wartung und Verbesserung der Leistung sowie aller anderen Produkte, Software und Dienstleistungen von Trimble oder seiner Verbundenen Unternehmen zu nutzen.
3.3. Zugriff auf Daten. Der Kunde hat nach Beendigung oder Ablauf der Abonnementlaufzeit keinen Zugriff mehr auf Kundendaten, sofern in der Bestellung, den Ergänzenden Bedingungen oder der Dokumentation nichts anderes angegeben ist oder die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren.
4. Personenbezogene Daten; Datenschutz. Der folgende Abschnitt gilt für Kunden, die in einem gewerblichen oder geschäftlichen Kontext handeln.
4.1. Alle Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz werden als „Datenschutzgesetze“ bezeichnet. „Personenbezogene Daten“ sind gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen definiert oder, falls keine Definition vorliegt, alle personenbezogenen Informationen, die entweder (a) vom Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt werden oder (b) automatisch über die Leistung im Namen des Kunden erhoben werden. „Anwendbar“ bedeutet in diesem Zusammenhang die Datenschutzgesetze, die für den Kunden an seinem Hauptgeschäftssitz oder für Trimble am Hauptgeschäftssitz von Trimble gelten, sowie Gesetze, auf deren Anwendbarkeit sich die Parteien schriftlich geeinigt haben. Jede Partei wird alle anwendbaren Anforderungen der Datenschutzgesetze einhalten. Dieser Abschnitt gilt zusätzlich zu den Verpflichtungen und Rechten einer Partei gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen und entbindet diese weder von diesen Verpflichtungen und Rechten, noch hebt er sie auf oder ersetzt sie.
4.2. Der Kunde erkennt an, dass: (a) Trimble bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, mit Ausnahme von Nutzerregistrierungen, Softwarelizenzen, Nutzungsdaten und Anonymisierten Daten, für die Trimble als Verantwortlicher fungiert, und (b) die personenbezogenen Daten außerhalb des Landes, in dem sich der Hauptgeschäftssitz des Kunden befindet, übermittelt, gespeichert oder von dort abgerufen werden können, um die Leistung bereitzustellen und die sonstigen Verpflichtungen von Trimble aus der Vereinbarung zu erfüllen.
4.3. Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen und angemessenen Einwilligungen eingeholt und Hinweise und Informationen erteilt hat, um (a) die rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten an Trimble für die Dauer und zu den Zwecken der Vereinbarung sowie (b) die rechtmäßige Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten durch Trimble gemäß der Vereinbarung zu ermöglichen.
4.4. Unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Trimble der Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679) oder dem britischen Data Protection Act 2018, gilt der jeweils anwendbare Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Addendum), der unter https://www.trimble.com/privacy/DPA-TI-EuroSubs (oder einer Nachfolge-URL) abrufbar ist; auf schriftliches Verlangen des Kunden werden die Parteien darüber hinaus eine Ausfertigung davon unterzeichnen. Die Übermittlung personenbezogener Daten von Trimble-Gesellschaften mit Sitz in Europa, die als Datenexporteure fungieren, an Trimble-Gesellschaften in den Vereinigten Staaten, die als Datenimporteure fungieren, unterliegt zugunsten des Kunden den Standardvertragsklauseln, die unter derselben URL oder auf schriftliche Anfrage bei Trimble erhältlich sind.
4.5. Unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Trimble den US-Datenschutzgesetzen, so wird das US-Data-Processing-Agreement für personenbezogene Kundendaten (verfügbar unter www.trimble.com/privacy/us-dpa-customer (oder einer etwaigen Nachfolge-URL)) hiermit durch Verweis in diese Vereinbarung einbezogen.
5. Verpflichtungen des Kunden.
5.1. Kundendaten. Der Kunde ist für seine Kundendaten verantwortlich, einschließlich deren Inhalt, Richtigkeit und Einhaltung der Gesetze. Der Kunde sichert zu, dass er alle Informationspflichten erfüllt hat und über alle Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen verfügt, die erforderlich sind, um seine Kundendaten mit der Leistung zu nutzen und Trimble die im Rahmen der Vereinbarung gewährten Rechte einzuräumen, ohne dabei gegen Gesetze, Rechte Dritter (einschließlich Rechte an geistigem Eigentum sowie Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) oder für seine Kundendaten geltende Bestimmungen oder Datenschutzrichtlinien zu verstoßen oder diese zu verletzen.
5.2. Unzulässige Daten; Hochrisikotätigkeiten. Der Kunde wird die Leistung nicht mit Unzulässigen Daten oder für Hochrisikotätigkeiten nutzen. Der Kunde erkennt an, dass die Leistung nicht dazu bestimmt ist, rechtliche Verpflichtungen für diese Verwendungszwecke zu erfüllen, einschließlich der HIPAA-Anforderungen, und dass Trimble kein „Business Associate“ im Sinne des HIPAA ist. Trimble und seine Lieferanten lehnen ausdrücklich jegliche Verantwortung ab und haften in keiner Weise für die Nutzung der Leistung im Zusammenhang mit Unzulässigen Daten oder für Hochrisikotätigkeiten.
5.3. Bereitstellungen und Kompatibilität mit Drittsystemen.
(a) Die Leistung kann (i) bestimmte Bereitstellungen erfordern, insbesondere eine Internetverbindung, Mobilfunkdienste, Hardware, Datenverbindungen, Betriebssysteme, Produkte, Software und Dienste von Drittanbietern oder andere Produkte und Dienste von Trimble sowie Satellitensignale (zusammenfassend „Bereitstellungen“), und (ii) Kompatibilität und/oder Interoperabilität mit anderen Produkten oder Diensten ermöglichen, die von Trimble, dem Kunden oder einem Dritten bereitgestellt werden (zusammenfassend „Kompatibilitäten“).
(b) Bereitstellungen und Kompatibilitäten können die Zahlung einer gesonderten Gebühr erfordern und unterliegen den Geschäftsbedingungen Dritter und nicht der Vereinbarung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Kunde für alle Bereitstellungen und Kompatibilitäten verantwortlich. Trimble kann die Leistung gegebenenfalls ändern, und mit Ausnahme von Abhängigkeiten oder Kompatibilitäten zwischen Trimble-Produkten, zu deren Aufrechterhaltung sich Trimble während der Abonnementlaufzeit schriftlich verpflichtet hat, garantiert Trimble nicht, dass die Leistung weiterhin funktioniert oder mit den Bereitstellungen oder Kompatibilitäten kompatibel ist. Trimble übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie und hat im Rahmen der Vereinbarung keine Haftung oder Verpflichtungen in Bezug auf irgendwelche Bereitstellungen oder Kompatibilitäten.
(c) Der Kunde sichert zu, die folgenden Pflichten selbst zu erfüllen und alle Anbieter von Bereitstellungen und Kompatibilitäten zu deren Erfüllung zu verpflichten: (i) technische, organisatorische, physische und administrative Sicherheitsvorkehrungen nach Industriestandard einzurichten und aufrechtzuerhalten, die darauf ausgelegt sind, die Sicherheit und Integrität der Leistung zu gewährleisten; und (ii) die von Trimble auferlegten Sicherheitskontrollen, Konfigurationsanforderungen und Zugriffsbeschränkungen einzuhalten, die von Trimble von Zeit zu Zeit geändert werden können.
(d) Wenn der Kunde Systeme im Rahmen der Bereitstellungen oder Kompatibilitäten mit der Leistung aktiviert, gestattet er Trimble, im Namen des Kunden auf Kundendaten zuzugreifen und diese mit diesen Systemen auszutauschen. Trimble übernimmt im Rahmen der Vereinbarung keine Haftung oder Verpflichtungen hinsichtlich der Art und Weise, wie diese Systeme Kundendaten nutzen oder verarbeiten. Wenn Trimble auf Wunsch des Kunden im Rahmen der Bereitstellungen oder Kompatibilitäten Systeme hostet, sichert der Kunde Trimble zu, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt. Trimble kann für Hosting-Dienstleistungen zusätzliche Gebühren erheben.
5.4. Einhaltung der Vorschriften. Der Kunde hat Trimble unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihm (i) ein Verstoß gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf die Leistung, (ii) eine (tatsächliche oder mutmaßliche) Verletzung der Rechte von Trimble an geistigem Eigentum an der Leistung oder (iii) eine unbefugte Nutzung der Leistung durch eine Person bekannt wird, und wird Trimble im Zusammenhang mit Klagen oder Verfahren, die sich auf solche Ereignisse beziehen, in angemessener Weise unterstützen.
6. Aussetzung des Zugangs. Trimble ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software sowie die Bereitstellung von Support und Dienstleistungen ohne Haftung ganz oder teilweise auszusetzen oder einzuschränken, wenn (a) der Kunde gegen Nutzungsbeschränkungen, Ziffer 2.3 (Autorisierte Nutzer), Ziffer 2.4 (Einschränkungen) oder Ziffer 5 (Verpflichtungen des Kunden) verstößt; (b) der Kunde mit fälligen Zahlungen seit zehn (10) Werktagen oder länger im Rückstand ist; oder (c) mit sofortiger Wirkung, wenn Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines seiner Autorisierten Nutzer die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Leistung oder der Systeme, Produkte oder der Infrastruktur von Trimble gefährden (vorausgesetzt, Trimble unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Kunden im Voraus über eine Aussetzung zu informieren, sofern Trimble feststellt, dass keine dringenden Umstände vorliegen). Trimble hebt die Aussetzung auf, sobald das betreffende Problem oder der Ausfall zur angemessenen Zufriedenheit von Trimble behoben ist. Während des Aussetzungszeitraums fallen weiterhin Gebühren an.
7. Bestimmte Funktionen.
7.1. Leistungsinhalte. Der Kunde kann über die Leistung Zugriff auf Daten oder Inhalte Dritter („Inhalte Dritter“) oder auf Daten oder Inhalte von Trimble (zusammenfassend „Leistungsinhalte“) haben, unabhängig davon, ob diese als Teil eines Abonnements oder als separates Abonnement eines Dritten enthalten sind. Alle Leistungsinhalte, die Trimble-IP sind, sind Teil der Leistung. Der Kunde darf nicht: (i) auf Leistungsinhalte oder Teile davon mit welchen Mitteln auch immer im Batch-Verfahren oder massenhaft zugreifen, diese extrahieren oder herunterladen; (ii) Geräte, Software oder Routinen verwenden, um Hardware oder Software zu umgehen, die Massenanfragen nach Informationen unterbindet; (iii) Kopien der Leistungsinhalte oder Teile davon an Dritte verkaufen, zum Verkauf anbieten, vermieten, unterlizenzieren oder übertragen oder Dritten die Nutzung der Leistungsinhalte gestatten; (iv) die Leistungsinhalte zur Entwicklung eines ähnlichen oder konkurrierenden Produkts oder einer ähnlichen oder konkurrierenden Dienstleistung nutzen oder Teile der Leistungsinhalte in andere Produkte oder Dienstleistungen einbinden oder dort zur Verfügung stellen; (v) die Leistungsinhalte nachbilden oder anderweitig eine separate Datenbank oder ein anderes Repository mit den Leistungsinhalten anlegen; (vi) die Leistungsinhalte zum Training, zur Anreicherung oder zur Korrektur einer anderen Datenbank oder eines anderen Informationsrepositorys nutzen; (vii) sofern in der Dokumentation nicht anders angegeben, anderen Personen als Autorisierten Nutzern den Zugriff auf die Leistungsinhalte und deren Derivate oder deren Nutzung gestatten; oder (viii) Teile der Leistungsinhalte in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auf Mitteilung von Trimble oder bei Beendigung oder Ablauf der Abonnementlaufzeit wird der Kunde die Nutzung der Leistungsinhalte sofort einstellen und alle elektronischen und physischen Kopien der Leistungsinhalte löschen oder vernichten. Inhalte Dritter werden „wie gesehen“ bereitgestellt, und der Kunde übernimmt alle Risiken und die gesamte Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung von (oder den durch die Nutzung erzielten Ergebnissen aus) Inhalten Dritter. Trimble und seine Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie in Bezug auf Inhalte Dritter, einschließlich hinsichtlich ihrer Richtigkeit, fortwährenden Verfügbarkeit oder Kompatibilität.
7.2. Open Source. die Leistung kann Open-Source-Software von Drittanbietern enthalten, wie in der Dokumentation aufgeführt oder anderweitig von Trimble zur Verfügung gestellt.
7.3. Sicherheit. Dieser Abschnitt gilt für SaaS sowie für Hosting-Dienste für Lizenzierte Software, die auf einer „Infrastructure-as-a-Service“-Basis bereitgestellt werden. Trimble oder seine externen Hosting-Anbieter werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen einzurichten und aufrechtzuerhalten, die darauf ausgelegt sind, (a) die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu schützen; (b) vor vorhersehbaren Bedrohungen oder Gefahren für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu schützen; (c) vor unbefugtem Zugriff auf oder unbefugter Nutzung von Kundendaten; und (d) vor unrechtmäßiger Verarbeitung, versehentlicher Vernichtung oder Verlust von Kundendaten.
7.4. Zugriff durch Dritte. Der Kunde ermächtigt Trimble, Zugriff auf seine Instanz(en) der Leistung zu gewähren und Kundendaten an externe Autorisierte Nutzer oder gemäß anderweitigen Anweisungen des Kunden weiterzugeben. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Vereinbarung durch externe Autorisierte Nutzer sowie für alle Handlungen oder Unterlassungen externer Autorisierter Nutzer. Externe Autorisierte Nutzer gelten als Vertreter im Sinne der Definition und Verwendung dieses Begriffs in Ziffer 15 (Vertraulichkeit). Die Vereinbarung begründet keine eigenen Rechte externer Autorisierter Nutzer (kein Vertrag zugunsten Dritter). Trimble übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen externer Autorisierter Nutzer, einschließlich des Zugriffs auf oder der Nutzung der Leistung oder der Kundendaten. Der Zugriff oder die Nutzung der Leistung durch Dritte muss für interne geschäftliche Zwecke des Kunden (oder gegebenenfalls seiner Verbundenen Unternehmen) erfolgen; der Zugriff oder die Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und externen Autorisierten Nutzern gelten alle Daten oder sonstigen Informationen, die von einem solchen Dritten im Namen des Kunden in die Leistung hochgeladen werden, als Kundendaten.
8. Support. Sofern der Kunde Anspruch auf Support hat und die entsprechenden Gebühren entrichtet, stellt Trimble den Support gemäß den Supportbedingungen zur Verfügung.
9. Kaufmännische Bedingungen.
9.1. Zahlungsbedingungen; Rechnungsstellung.
(a) Die Gebühren richten sich nach den Angaben in der Bestellung oder der Leistungsbeschreibung (SOW). Die Verlängerungsgebühren für Abonnements richten sich nach den jeweils aktuellen Preisen von Trimble, unabhängig von etwaigen Preisnachlässen in einer früheren Bestellung. Die Gebühren enthalten keine anfallenden Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Ausfuhr- oder Einfuhrgebühren, Transport- oder Versicherungskosten, Zoll- und Einfuhrabgaben, Steuern auf bewegliches Vermögen, Zuschläge und Gebühren oder ähnliche Abgaben; diese sind sämtlich vom Kunden zu tragen. Sofern der Kunde Trimble keine Nachweise oder eine gültige Freistellungsbescheinigung für das jeweilige Steuergebiet vorlegt, zahlt der Kunde Trimble alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die Trimble im Zusammenhang mit der Leistung in Rechnung stellt. Der Kunde trägt etwaige Transaktionsgebühren sowie alle bei Transaktionen anfallenden Wechselkursgewinne oder -verluste. Wenn der Kunde Trimble gestattet, Nutzungsdaten von seinen Geräten abzurufen, stellt er Trimble keine Kosten für die Nutzung seines Datentarifs in Rechnung.
(b) Trimble stellt Rechnungen gemäß der in der Bestellung oder der Leistungsbeschreibung (SOW) angegebenen Abrechnungshäufigkeit aus. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen elektronisch an die E-Mail-Adresse(n) zu erhalten, die er Trimble zu Abrechnungszwecken mitgeteilt hat, und erkennt diese Rechnungen so an, als wären sie per Post zugestellt worden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine bei Trimble hinterlegten E-Mail-Adressen auf dem neuesten Stand zu halten. Die Übermittlung einer Rechnung durch Trimble an die angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) für die Rechnungsstellung (unabhängig davon, ob diese tatsächlich beim Kunden eingegangen ist) gilt als Zustellung dieser Rechnung durch Trimble. Versäumt es Trimble, eine Rechnung gemäß diesem Abschnitt auszustellen, so gilt dies nicht als Verzicht von Trimble auf sein Recht auf Zahlung gemäß der Vereinbarung; der Kunde ist jedoch erst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn Trimble dem Kunden eine Rechnung ausgestellt hat.
(c) Sofern in der Bestellung oder der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind Zahlungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Kunde leistet die Zahlung in der in der Bestellung oder der Leistungsbeschreibung angegebenen Währung. Trimble ist berechtigt, Zahlungen mit früheren Schulden auf dem Konto des Kunden zu verrechnen.
(d) Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen oder anderslautender ausdrücklicher Angaben in der Vereinbarung sind Zahlungen nicht erstattungsfähig. Eine Streitigkeit bezüglich eines Teils einer Rechnung oder eines geschuldeten Betrags gewährt dem Kunden kein Recht, den unstrittigen Teil dieser Rechnung oder dieses Betrags zurückzuhalten. Auf überfällige Zahlungen, die nicht Gegenstand einer nach Treu und Glauben geführten Streitigkeit sind, fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an, je nachdem, welcher niedriger ist. Der Kunde haftet für alle Kosten der Eintreibung überfälliger Beträge (einschließlich Anwaltskosten). Bei jedem Verstoß gegen die Zahlungsverpflichtungen des Kunden im Rahmen einer Bestellung oder einer Leistungsbeschreibung kann Trimble – unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe – die noch nicht in Rechnung gestellten zukünftigen Gebühren des Kunden aus allen Bestellungen für sofort fällig und zahlbar erklären. Trimble hat das fortbestehende Recht, die Bonität des Kunden zu überprüfen und, sofern dies von Trimble nach vernünftigem Ermessen als notwendig erachtet wird, die Zahlungsbedingungen des Kunden zu ändern; außerdem kann Trimble jederzeit Vorauszahlung, eine zufriedenstellende Sicherheit (z. B. ein bestätigtes, unwiderrufliches und für Trimble akzeptables Akkreditiv) oder eine Garantie für die unverzügliche Zahlung vor dem Versand oder der Aktivierung der Dienstleistung verlangen.
9.2. App-Stores von Drittanbietern.
(a) Kauf über einen App-Store. Hat der Kunde eine Lizenz oder ein anderes Recht zur Nutzung der Leistung über einen App-Store, Marktplatz oder eine ähnliche Website eines Drittanbieters (jeweils ein „App-Store“) erworben, gilt der App-Store im Sinne dieser Vereinbarung als „Reseller“, und die Nutzung der Leistung durch den Kunden unterliegt Ziffer 9.3 (Kauf über einen Reseller). Sofern in den Ziffern 9.3 (Kauf über einen Reseller) und 9.2(c) (Bedingungen des App-Stores) nicht ausdrücklich anders festgelegt, sind alle Gebühren nach Zahlungseingang nicht erstattungsfähig. Der Download der Leistung durch den Kunden kann weiteren Bedingungen unterliegen, die vom Betreiber des App-Stores festgelegt werden, aus dem der Kunde die Leistung heruntergeladen hat.
(b) In-App-Käufe. die Leistung kann dem Kunden die Möglichkeit bieten, zusätzliche Funktionen und/oder Features direkt innerhalb der Anwendung zu erwerben (ein „In-App-Kauf“). Alle Abrechnungs- und Transaktionsprozesse werden vom Betreiber des App-Stores (dem „App-Store-Betreiber“) abgewickelt, von dessen Plattform der Kunde die Leistung heruntergeladen hat, und unterliegen den Geschäftsbedingungen des App-Store-Betreibers. Sollte der Kunde Probleme mit der Bezahlung von In-App-Käufen haben, muss er sich direkt an den App-Store-Betreiber wenden.
(c) Bedingungen des App-Stores. Hat der Kunde die Leistung aus dem App-Store von Apple Inc. heruntergeladen, gelten für die Leistung die „Apple Apps Additional Terms“, die unter https://www.trimble.com/en/legal/terms-and-conditions/apple-apps-additional-terms verfügbar sind und durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Hat der Kunde die Leistung aus dem App-Store von Google Inc. heruntergeladen, gelten für die Leistung die unter https://www.trimble.com/en/legal/terms-and-conditions/android-apps-additional-terms verfügbaren „Android Apps Additional Terms“ (Zusatzbedingungen für Android-Apps), die durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung werden.
9.3. Kauf über einen Reseller. Hat der Kunde die Leistung über einen Reseller erworben, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts und haben im Falle eines Widerspruchs zu anderen Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang.
(a) Die Vereinbarung wird zwischen Trimble und dem Kunden geschlossen und regelt den gesamten Zugriff auf die Leistung sowie dessen Nutzung durch den Kunden. Reseller sind nicht befugt, die Vereinbarung zu ändern oder im Namen von Trimble Zusagen oder Verpflichtungen einzugehen, und Trimble ist gegenüber dem Kunden an keine anderen Verpflichtungen gebunden als die, die in der Vereinbarung festgelegt sind. Trimble ist keine Vertragspartei (und auch nicht verantwortlich im Rahmen) eines gesonderten Vertrags zwischen dem Kunden und dem Reseller und haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen, Produkte oder Dienstleistungen des Resellers. Für die Zwecke von Ziffer 13 (Haftungsbeschränkungen) gilt der jeweilige Trimble-Listenpreis für die Leistung als der Betrag, den der Kunde gemäß der Vereinbarung an Trimble gezahlt hat oder zu zahlen hat.
(b) Anstelle der Zahlung an Trimble zahlt der Kunde die entsprechenden Beträge an den Reseller, wie zwischen dem Kunden und dem Reseller vereinbart. Sollte der Reseller die entsprechenden Gebühren für die Nutzung der Leistung durch den Kunden nicht an Trimble zahlen, behält sich Trimble das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Leistung sowie dessen Nutzung zu beenden.
(c) Die Kaufdetails des Kunden (z. B. die jeweilige Leistung, die Abonnementlaufzeit, Nutzungsbeschränkungen, die Anzahl der Autorisierten Nutzer sowie etwaige zusätzliche Einschränkungen des Nutzungsumfangs) entsprechen den Angaben in der von Trimble ausgestellten Berechtigungsbestätigung, und der Reseller ist fürdie Richtigkeit aller Angaben verantwortlich. Sofern von Trimble nicht anders festgelegt, ist der Reseller allein für die Bereitstellung der Leistung an den Kunden verantwortlich, und Trimble übernimmt keine Haftung für eine Nichtbereitstellung durch den Reseller.
(d) Gewährleistungsverpflichtungen gemäß Ziffer 10.1 (Beschränkte Gewährleistung) können von einem Reseller übernommen werden. Der Reseller ist nicht befugt, im Namen von Trimble Erklärungen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen abzugeben. Wenn der Reseller sich bereit erklärt, dem Kunden First-Level-Support oder professionelle Dienstleistungen bereitzustellen, übernimmt Trimble keine Verantwortung für den vom Reseller erbrachten Support oder die von ihm erbrachten professionellen Dienstleistungen.
(e) Falls der Kunde gemäß der Vereinbarung Anspruch auf eine Rückerstattung hat, muss er diese über den Reseller beantragen. Jeder direkt an Trimble gerichtete Antrag wird an den Reseller weitergeleitet. Trimble erstattet dem Reseller alle anfallenden Gebühren, und der Reseller ist allein für die Rückerstattung der Gebühren an den Kunden verantwortlich, sofern von Trimble nicht anders angegeben. Trimble übernimmt keine weitere Haftung gegenüber dem Kunden für den Fall, dass der Reseller die Gebühren nicht an den Kunden zurückerstattet.
10. Gewährleistungen und Gewährleistungsausschlüsse.
10.1. Beschränkte Gewährleistung. Vorbehaltlich der Vereinbarung und etwaiger entgegenstehender zwingender gesetzlicher Bestimmungen gewährleistet Trimble dem Kunden, dass die Leistung während der Gewährleistungsfrist in allen wesentlichen Punkten den Angaben in der Dokumentation entspricht. Die „Gewährleistungsfrist“ beträgt (a) 90 Tage ab dem Bereitstellungsdatum für unbefristet Lizenzierte Software und (b) für die Dauer der jeweiligen Abonnementlaufzeit für alle Abonnements, mit Ausnahme von Korrekturdiensten, die ohne Gewährleistung, „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt werden. Entspricht die Leistung während der Gewährleistungsfrist nicht dieser Ziffer 10.1 (Beschränkte Gewährleistung), kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Problems einen Anspruch mittels einer angemessen detaillierte Meldung geltend machen. Trimble wird alle vom Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldeten Probleme, die Trimble als berechtigt einstuft, nach eigener Wahl durch die Bereitstellung korrigierter Anweisungen, einer Einschränkung oder einer Umgehungslösung oder durch den Austausch der Leistungen beheben. Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen stellen diese Abhilfen den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Trimble für die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt genannten Gewährleistung durch die Leistungen dar. Die vorstehende beschränkte Gewährleistung gilt nur, wenn und soweit (i) die von der Gewährleistung betroffene Leistung ordnungsgemäß und korrekt gemäß der Dokumentation installiert, konfiguriert, angebunden, gewartet, gelagert und betrieben wird und (ii) die von der Gewährleistung betroffene Leistung nicht verändert oder missbräuchlich verwendet wird. Die vorstehende beschränkte Gewährleistung gilt nicht für (1) Probleme, die durch unbefugte Nutzung oder Änderungen verursacht wurden; (2) nicht unterstützte oder nicht autorisierte Versionen der Leistung; (3) den Betrieb der Leistung unter anderen als den in der Dokumentation angegebenen Spezifikationen oder zusätzlich zu diesen; (4) Probleme in oder resultierend aus Abhängigkeiten, Kompatibilitäten oder Systemen, Produkten oder Dienstleistungen Dritter; oder (5) nichtkommerzielle Leistungen.
10.2. Gewährleistungsausschlüsse.
DIE IN DER VEREINBARUNG ODER GEGEBENENFALLS IN ANWENDBAREN ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN AUSDRÜCKLICH FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON TRIMBLE UND DIE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG DAR UND ERSETZEN ALLE VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN VON TRIMBLE, DIE SICH AUS DER LEISTUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UND ZWAR SOWOHL WÄHREND ALS AUCH NACH ABLAUF DER GELTENDEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST. MIT AUSNAHME DER IN DER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH FESTGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN WIRD DIE LEISTUNG WIE GESEHEN“ UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART BEREITGESTELLT, INSBESONDERE OHNE DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN. ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN KÖNNEN WEITERE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE ENTHALTEN. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN SIND BESCHRÄNKUNGEN DER DAUER ODER DER AUSSCHLUSS EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KUNDEN MÖGLICHERWEISE NICHT ODER NUR TEILWEISE GELTEN.
TRIMBLE GIBT WEDER EINE ZUSICHERUNG NOCH EINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR AB, DASS DIE NUTZUNG DER LEISTUNG DURCH DEN KUNDEN UNTERBRECHUNGSFREI ODER FREI VON VIREN ODER ANDERER SCHADSOFTWARE ODER PROGRAMMBESCHRÄNKUNGEN IST ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN; DASS TRIMBLE DIE KUNDENDATEN AUF RICHTIGKEIT ÜBERPRÜFT; ODER DASS TRIMBLE KUNDENDATEN ODER ANDERE DATEN VERLUSTFREI AUFBEWAHRT. TRIMBLE HAFTET NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN, AUSFÄLLE ODER PROBLEME, DIE MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS, VON SATELLITEN, ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION ODER ANDERER SYSTEME AUSSERHALB DER KONTROLLE VON TRIMBLE VERBUNDEN SIND. TRIMBLE ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG FÜR DIE DURCH DIE NUTZUNG DER LEISTUNG ERHALTENEN ERGEBNISSE ODER FÜR DAS VERTRAUEN DES KUNDEN AUF DIESE ERGEBNISSE. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS KI-DIENSTE MIT WAHRSCHEINLICHKEITEN ARBEITENDE WERKZEUGE SIND UND IHRE ERGEBNISSE UNGENAUIGKEITEN, FEHLER ODER UNVOLLSTÄNDIGES ODER ANSTÖSSIGES MATERIAL ENTHALTEN KÖNNEN. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ER ALLEIN FÜR DIE PRÜFUNG, ÜBERPRÜFUNG UND ENDGÜLTIGE NUTZUNG ALLER VON DER KI GENERIERTEN INHALTE UND MASSNAHMEN SOWIE FÜR DEN INHALT VON SYSTEMEN DRITTER, DIE DER KUNDE MIT DEM KI-DIENST VERBINDET, VERANTWORTLICH IST. TRIMBLE ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK VON KI-GENERIERTEN INHALTEN ODER MASSNAHMEN. DER KUNDE IST FÜR DIE ÜBERWACHUNG, VERWALTUNG UND KONTROLLE SEINER NUTZUNG DER LEISTUNG VERANTWORTLICH. DIESE VERANTWORTUNG UMFASST DIE FESTLEGUNG ANGEMESSENER NUTZUNGSZWECKE FÜR DIE LEISTUNG SOWIE DIE AUSWAHL DER LEISTUNG ZUR ERREICHUNG DER BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE. TRIMBLE IST KEIN ANBIETER VON RECHTSDIENSTLEISTUNGEN, UND ALLE ERGEBNISSE, FORMULARE, RICHTLINIEN ODER SONSTIGEN MATERIALIEN, DIE VON TRIMBLE ÜBER DIE LEISTUNG ODER DIE DOKUMENTATION BEREITGESTELLT WERDEN, SIND NICHT ALS RECHTSBERATUNG ODER RECHTSGUTACHTEN GEDACHT UND SOLLTEN AUCH NICHT ALS SOLCHE HERANGEZOGEN WERDEN. DER KUNDE SOLLTE SICH HINSICHTLICH DER NUTZUNG VON ERGEBNISSEN UND MATERIALIEN AN SEINEN EIGENEN RECHTSBERATER WENDEN. DER KUNDE IST AUCH DAFÜR VERANTWORTLICH, DIE ANGEMESSENHEIT UNABHÄNGIGER VERFAHREN ZUR PRÜFUNG DER ZUVERLÄSSIGKEIT UND GENAUIGKEIT VON ERGEBNISSEN DER LEISTUNG FESTZUSTELLEN. DEM KUNDEN STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE GESETZLICHE RECHTE ZU, ABER ALLE GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND AUF DIE KÜRZESTE GESETZLICH ZULÄSSIGE FRIST BESCHRÄNKT.
10.3 Zusätzliche Haftungsausschlüsse für Korrekturdienste. Der Kunde erkennt an, dass Korrekturdienste und der damit verbundene Netzwerkzugang Übertragungsbeschränkungen unterliegen, die durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht werden, wie z. B. atmosphärische Bedingungen, topografische Hindernisse, Einschränkungen oder fehlende Abdeckung des zugrunde liegenden Netzbetreiberdienstes sowie andere natürliche oder vom Menschen verursachte Bedingungen. Darüber hinaus können Motor- und Zündgeräusche, metallische Abschirmungen sowie Störungen durch Nutzer desselben oder benachbarter Funkkanäle die Korrekturdienste einschränken oder stören. Trimble ist nicht verantwortlich für den Betrieb oder den Ausfall von Satelliten oder die Verfügbarkeit von Satellitensignalen.
11. Laufzeit und Kündigung.
11.1. Unbefristete Lizenz. Erwirbt der Kunde eine unbefristete Lizenz für die Lizenzierte Software, gilt die Lizenz des Kunden für die Lizenzierte Software dauerhaft gemäß den Bedingungen der Vereinbarung. Support für die Lizenzierte Software kann als Abonnement erhältlich sein und ist separat zu erwerben, sofern nicht anderweitig schriftlich oder in der Bestellung von Trimble angegeben.
11.2. Abonnements. Erwirbt der Kunde ein Abonnement, richten sich die Dauer der anfänglichen Laufzeit und etwaiger Verlängerungen nach den Angaben in der Bestellung (zusammenfassend die „Abonnementlaufzeit(en)“). Die Abonnementlaufzeit beginnt mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) dem Bereitstellungsdatum für jede Leistung oder (b) 90 Tagen nach dem Datum, an dem das Abonnement verkauft wurde. Jede Leistung kann ein anderes Bereitstellungsdatum haben. Sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist oder von Trimble schriftlich anders angegeben wird, verlängert sich jede Abonnementlaufzeit um aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Dauer, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit mit, dass sie diese nicht verlängern wird. Sofern von Trimble nicht schriftlich anders festgelegt, gelten für den Fall, dass der Kunde später ein oder mehrere zusätzliche Abonnements erwirbt, für alle Abonnements des Kunden dasselbe Enddatum, und Trimble ist berechtigt, alle Gebühren für die Abonnements auf einer einzigen Rechnung in Rechnung zu stellen.
11.3. Kündigung. Jede Partei kann die Vereinbarung (einschließlich aller Bestellungen und Leistungsbeschreibungen) durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei (a) gegen eine für sie gemäß der Vereinbarung geltende Bestimmung (einschließlich Zahlungsverpflichtungen) in erheblicher Weise verstößt, vorausgesetzt, dass die vertragstreue Partei eine schriftliche Mitteilung über diesen Verstoß oder diese Nichterfüllung unter genauer Angabe des Verstoßes oder der Nichterfüllung übermittelt hat, und, sofern dieser Verstoß oder diese Nichterfüllung behebbar ist, die vertragsbrüchige Partei diesen Verstoß oder diese Nichterfüllung nicht behebt oder innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung durch die vertragsbrüchige Partei keinen schriftlichen, für die vertragstreue Partei zumutbaren Plan zur Behebung vorlegt; (b) den Geschäftsbetrieb ohne Rechtsnachfolger einstellt; (c) Schutz im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, einer Zwangsverwaltung, einer treuhänderischen Vermögensübertragung, eines Gläubigervergleichs, eines Vergleichs oder eines vergleichbaren Verfahrens beantragt oder wenn ein solches Verfahren gegen diese Partei eingeleitet und nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen wird; oder (d) zu diesem Zeitpunkt auf einer der vom US-Handelsministerium, dem US-Außenministerium oder dem US-Finanzministerium geführten Exportkontrolllisten aufgeführt ist oder zu fünfzig Prozent (50 %) oder mehr direkt oder indirekt sowie einzeln oder insgesamt im Eigentum einer juristischen oder natürlichen Person steht oder von dieser beherrscht wird, die auf einer oder mehreren dieser Listen (insbesondere der „Entity List“, der „Denied Persons List“, der „Unverified List“ und der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“) oder auf ähnlichen Listen einer anderweitig zuständigen Behörde aufgeführt ist (jede dieser Listen eine „Sanktionsliste“).
11.4. Folgen der Beendigung. Bei Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung, der Bestellung oder der Leistungsbeschreibung (SOW) erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Leistung, und der Kunde wird jegliche Nutzung der Leistung sowie den Zugriff darauf sofort einstellen und alle Kopien der Leistung löschen (oder auf Verlangen zurückgeben).
11.5. Fortgeltung. Die Regelungen der Ziffern 1 (Begriffsbestimmungen), 2.4 (Einschränkungen), 3.1 (Rechte an Daten), 5 (Verpflichtungen des Kunden), 9.1 (Zahlungsbedingungen; Rechnungsstellung), 10.2 (Gewährleistungsausschlüsse), 11.4 (Folgen der Beendigung), 11.5 (Fortgeltung), 12 (Rechte an geistigem Eigentum), 13 (Haftungsbeschränkungen), 14 (Freistellung), 15 (Vertraulichkeit), 16 (Allgemeine Bestimmungen) sowie alle sonstigen Bestimmungen, die für Ereignisse gelten, die nach Ablauf oder Kündigung eintreten, gelten auch nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung fort. Sofern kein ausschließlicher Rechtsbehelf vorgesehen ist, schränkt die Ausübung eines Rechtsbehelfs im Rahmen der Vereinbarung, einschließlich der Kündigung, andere Rechtsbehelfe, die einer Partei zustehen, nicht ein.
12. Rechte an geistigem Eigentum.
12.1. Trimble-IP. Im Verhältnis zwischen den Parteien behalten Trimble und seine Lieferanten, mit Ausnahme einer im Rahmen der Vereinbarung gewährten eingeschränkten Nutzungsberechtigung, sämtliche Rechte an der Trimble-IP sowie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken davon. Trimble gewährt dem Kunden keine Rechte an geistigem Eigentum, es sei denn, dies ist in der Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Von Trimble im Rahmen der Vereinbarung erbrachte Leistungen und erstellte Ergebnisse, insbesondere im Rahmen von Dienstleistungen, begründen zugunsten des Kunden keine originären Urheberrechte oder ausschließlichen Nutzungsrechte (mit Ausnahme der in Anhang C dargelegten begrenzten Ausnahme).
12.2. Feedback. Der Kunde kann Trimble von Zeit zu Zeit Vorschläge, Kommentare oder anderes Feedback in Bezug auf die Leistung („Feedback“) übermitteln. Beide Parteien sind sich einig, dass jegliches Feedback ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt und erfolgen wird. Der Kunde darf kein Feedback übermitteln, das Vertraulichkeitsverpflichtungen und/oder Verpflichtungen unterliegt, nach denen Produkte, Technologien, Dienstleistungen oder Dokumentationen des Kunden, die das Feedback enthalten oder davon abgeleitet sind, oder Rechte des Kunden an geistigem Eigentum an Dritte lizenziert oder Dritten anderweitig zugänglich gemacht werden müssen. Der Kunde gewährt Trimble und seinen Verbundenen Unternehmen hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche und vollständig abgegoltene Lizenz zur Nutzung und sonstigen Verwertung des Feedbacks.
13. Haftungsbeschränkungen.
13.1. MIT AUSNAHME DER AUSGENOMMENEN ANSPRÜCHE HAFTET KEINE DER PARTEIEN (ODER IHRE LIEFERANTEN) FÜR SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN ODER ENTGANGENEN EINNAHMEN, FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, DEN VERLUST VON GESCHÄFTSWERT (GOODWILL) ODER KOSTEN FÜR DECKUNGSGESCHÄFTE SOWIE FÜR BESONDERE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, VERTRAUENSSCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ (PUNITIVE DAMAGES) ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART.
13.2. MIT AUSNAHME DER AUSGENOMMENEN ANSPRÜCHE IST DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI (UND JEDES IHRER LIEFERANTEN) FÜR ALLE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, INSGESAMT AUF DIE BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE DER KUNDE IN DEN VORANGEGANGENEN 12 MONATEN IM RAHMEN DER VEREINBARUNG AN TRIMBLE FÜR DIE HAFTUNGSAUSLÖSENDE(N) LEISTUNG(EN) GEZAHLT HAT.
13.3. „AUSGENOMMENE ANSPRÜCHE“ SIND (i) DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM RAHMEN DER VEREINBARUNG; (ii) SCHADENSERSATZ, DER AUFGRUND DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IM RAHMEN DER VEREINBARUNG AN EINEN DRITTEN ZU LEISTEN IST; (iii) JEGLICHE VERLETZUNG DER ZIFFERN 2.3 (AUTORISIERTE NUTZER), 2.4 (EINSCHRÄNKUNGEN) ODER ZIFFER 5 (VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN) DURCH DEN KUNDEN; SOWIE (iv) ALLE WEITEREN „AUSGENOMMENEN ANSPRÜCHE“, DIE IN ANWENDBAREN ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN AUSDRÜCKLICH GENANNT SIND.
13.4. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG, SELBST WENN DIE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN ODER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER WENN EINE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE SCHÄDEN AUF EINER VERLETZUNG EINER ODER MEHRERER GEWÄHRLEISTUNGEN, EINER MANGELHAFTUNG, EINEM VERTRAG, EINER DELIKTISCHEN HAFTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, EINER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG, EINER VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN BERUHEN. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI TOD, PERSONENSCHÄDEN, ARGLISTIGER TÄUSCHUNG, BESTIMMTEN VORSÄTZLICHEN ODER FAHRLÄSSIGEN HANDLUNGEN, VERSTÖSSEN GEGEN BESTIMMTE GESETZE ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG. IN DIESEM FALL GELTEN DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN NICHT, SOWEIT DIES GESETZLICH UNZULÄSSIG IST.
13.5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in diesem Abschnitt stellen vereinbarte Risikoverteilungen dar, die teilweise die Gegenleistung für die Leistung von Trimble im Rahmen der Vereinbarung bilden, und bleiben auch dann bestehen und gelten, wenn ein in der Vereinbarung vorgesehener beschränkter Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt.
14. Freistellung. Der Kunde wird Trimble gegen sämtliche Ansprüche Dritter verteidigen und Trimble von diesen Ansprüchen sowie von allen damit verbundenen Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und -kosten sowie sonstiger Rechtskosten) freistellen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) der Nutzung oder Änderung einer Leistung unter Verstoß gegen die Vereinbarung, (b) Kundendaten, Abhängigkeiten des Kunden oder Dritter oder Kompatibilitäten oder (c) einem Verstoß des Kunden gegen die Ziffern 2.4 (Einschränkungen), 5 (Verpflichtungen des Kunden), 7.1 (Leistungsinhalte), 9.2 (App-Stores von Drittanbietern) oder 16.7 (Compliance) ergeben (jeweils ein „Anspruch“). Trimble wird den Kunden unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch informieren und auf Kosten des Kunden im Zusammenhang mit dem Anspruch mitwirken. Der Kunde hat das ausschließliche Recht, die Abwehr jedes Anspruchs zu führen und ihn beizulegen; der Kunde darf einen Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Trimble (die nicht unbillig verweigert werden darf) beilegen, wenn der Vergleich erfordert, dass Trimble eine Haftung anerkennt, Beträge zahlt oder Maßnahmen ergreift oder von Maßnahmen absieht (mit Ausnahme der Einstellung der Nutzung rechtsverletzender Materialien). Trimble kann sich auf eigene Kosten an der Abwehr eines Anspruchs beteiligen.
15. Vertraulichkeit. Als empfangende Partei wird jede Partei (a) die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit derselben Sorgfalt schützen, die sie für ihre eigenen Informationen von vergleichbarer Bedeutung anwendet (jedoch nicht weniger als die angemessene Sorgfalt), (b) die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gemäß der Vereinbarung zulässig oder die offenlegende Partei hat zuvor ihre schriftliche oder elektronische Zustimmung erteilt, und (c) Vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung ihrer Rechte aus der Vereinbarung verwenden. Die empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter, Vertreter, Verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer und andere Vertreter (zusammenfassend „Vertreter“) weitergeben, die ein berechtigtes Informationsbedürfnis haben (im Falle von Trimble einschließlich seiner Subunternehmer), vorausgesetzt, (i) die Vertreter unterliegen Vertraulichkeitsverpflichtungen, die nicht weniger streng sind als die in diesem Abschnitt festgelegten, und (ii) die empfangende Partei haftet für jeden Verstoß gegen diesen Abschnitt durch Handlungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter. Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ihrer Vertreter allgemein bekannt sind oder werden, (b) ihr vor dem Erhalt im Rahmen der Vereinbarung rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis bekannt waren oder vorlagen, (c) sie rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten hat oder (d) sie unabhängig und ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt hat. Die unbefugte Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen kann erheblichen Schaden verursachen, für den Rechtsbehelfe (z. B. Schadenersatz) allein keine ausreichende Abhilfe darstellen. Im Falle eines tatsächlichen oder drohenden Verstoßes durch eine Partei kann die andere Partei zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechten und Rechtsbehelfen wegen eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes gegen diesen Abschnitt gerichtlichen Unterlassungs- und Eilrechtsschutz (einschließlich einstweiliger Verfügungen) in Anspruch nehmen, ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss oder eine Sicherheitsleistung erbracht werden muss. Keine Bestimmung der Vereinbarung hindert eine der Parteien daran, Offenlegungen vorzunehmen, wenn dies gesetzlich oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist, vorausgesetzt (sofern gesetzlich zulässig), dass sie die andere Partei im Voraus benachrichtigt und bei allen Bemühungen der anderen Partei, eine vertrauliche Behandlung zu erwirken, in angemessener Weise kooperiert. Auf Verlangen der offenlegenden Partei nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung wird die empfangende Partei alle Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei löschen (mit Ausnahme von Kundendaten, die in Ziffer 3 („Datennutzung und Eigentumsrechte“) geregelt sind). Vertrauliche Informationen können nach der Löschung in den Standard-Sicherungskopien der empfangenden Partei verbleiben, unterliegen jedoch weiterhin den Vertraulichkeitsbeschränkungen der Vereinbarung.
16. Allgemeine Bestimmungen.
16.1. Übertragung. Trimble kann die Vereinbarung nach Mitteilung an den Kunden übertragen. Der Kunde darf die Vereinbarung (kraft Gesetzes oder auf sonstige Weise) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Trimble abtreten oder übertragen; Trimble wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern. Jede unzulässige Abtretung oder Übertragung ist unwirksam. Die Vereinbarung ist für die zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei verbindlich und wirkt zu deren Gunsten.
16.2. Änderungen, Anpassung der Leistung. Trimble kann die Vereinbarung von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ändern. Änderungen treten bei der nächsten Verlängerung der Vereinbarung, sofern eine solche erfolgt, in Kraft, es sei denn, Trimble gibt ein früheres Datum des Inkrafttretens an. Verlangt Trimble Änderungen mit einem früheren Inkrafttreten und erhebt der Kunde schriftlich Widerspruch, so kann Trimble gestatten, dass die Änderungen mit der nächsten Verlängerung in Kraft treten; sofern Trimble jedoch ein späteres Inkrafttreten ablehnt, besteht der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden darin, die Vereinbarung durch Mitteilung an Trimble zu kündigen; in diesem Fall erstattet Trimble dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für den gekündigten Teil der laufenden Abonnementlaufzeit. Um dieses Kündigungsrecht auszuüben, muss der Kunde Trimble seine Einwände innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Trimbles Mitteilung über die geänderte Vereinbarung mitteilen. Sobald die geänderte Vereinbarung in Kraft tritt, gilt die fortgesetzte Nutzung der Leistung durch den Kunden als Zustimmung zu den Änderungen. Trimble ist berechtigt, die Leistungen, die Dokumentation und die Supportbedingungen anzupassen, um neuen Funktionen oder sich ändernden Praktiken Rechnung zu tragen, sofern die Änderungen die Gesamtverpflichtungen von Trimble in Bezug auf die Leistung nicht wesentlich einschränken.
16.3. Verzicht und salvatorische Klausel. Ein Verzicht auf eine Regelung der Vereinbarung oder auf die Geltendmachung eines Anspruchs infolge eines Verstoßes gegen die Vereinbarung (a) ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und (b) gilt nicht als Verzicht eine künftige Geltendmachung in anderer Sache und darf auch nicht als solcher ausgelegt werden. Sollte ein Teil der Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, ist dieser Teil so zu ersetzen, dass er der ursprünglichen Absicht der Parteien so weit wie möglich entspricht; ist eine solche Ersatzregelung nicht sinnvoll, ist nur diese Bestimmung oder der betreffende Teil nichtig und beeinträchtigt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
16.4. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Pflichtverletzungen, Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Streiks, Blockaden, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Ausfälle des Internets, von Satelliten, Versorgungsnetzen oder der Infrastruktur Dritter, Störungen der technologischen Lieferkette, behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, nationale oder regionale Notstände, Pandemien oder Naturkatastrophen („höhere Gewalt“), vorausgesetzt, die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines solchen Ereignisses und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Erfüllung ihrer betroffenen Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die gemäß diesem Abschnitt entschuldigt sind, führen zu einer automatischen Verlängerung der Leistungsfristen um einen Zeitraum, der der Dauer der Ereignisse entspricht, die die Verzögerung oder Nichterfüllung begründen.
16.5. Mitteilungen. Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation, die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit der Vereinbarung übermittelt, gilt als zugestellt, wenn sie persönlich übergeben, durch einen als verlässlich geltenden internationalen Kurierdienst, der eine Unterschrift bei Erhalt verlangt, an die Partei unter deren Adresse für Mitteilungen gesendet oder per E-Mail zugestellt wird: (a) im Falle von Trimble an legal_administration@trimble.com und (b) im Falle des Kunden an einen bei Trimble hinterlegten administrativen Benutzer des Kunden, und zwar mit Wirkung ab dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger den Empfang per Antwort-E-Mail bestätigt (wobei eine automatische Antwort, z. B. eine Abwesenheitsnotiz, im Sinne dieses Abschnitts keine Bestätigung des Empfangs einer E-Mail darstellt). Die Mitteilung gilt mit der Zustellung oder dem vergeblichen Zustellversuch als wirksam. Jede Partei kann ihre Mitteilungsadresse durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ändern. Die Adresse für Mitteilungen an den Kunden ist die in der Bestellung oder in der Leistungsbeschreibung (SOW) angegebene Adresse. Die Adresse für Mitteilungen an Trimble ist die entsprechende Adresse in Anhang A oder, falls die Trimble-Gesellschaft dort nicht aufgeführt ist, die in der Bestellung angegebene Adresse. Darüber hinaus muss jede gültige Mitteilung an Trimble eine Kopie an folgende Adresse enthalten: Trimble Inc., z. Hd.: General Counsel – Important Legal Notice, 10368 Westmoor Drive, Westminster, CO 80021, USA. Trimble kann dem Kunden betriebliche Mitteilungen per E-Mail oder über die Leistung zusenden, insbesondere Mitteilungen über Änderungen der Vereinbarung oder der Dokumentation sowie über Aussetzungen, Inkasso und Kündigungen im Zusammenhang mit überfälligen Gebühren.
16.6. Exportkontrolle. Der Kunde erkennt an, dass die Leistung Exportbeschränkungen der Regierung der Vereinigten Staaten sowie Importbeschränkungen bestimmter ausländischer Regierungen unterliegt. Der Kunde wird weder selbst noch durch Dritte Teile der Leistung oder direkte Produkte daraus aus den Vereinigten Staaten entfernen oder exportieren oder den Export oder Reexport solcher Teile gestatten: (a) in ein Land, gegen das ein Embargo verhängt wurde oder das Terrorismus unterstützt (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner eines solchen Landes); (b) an Personen, die in der „Table of Denial Orders“ des US-Handelsministeriums oder auf der Liste der „Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums aufgeführt sind, oder an Unternehmen, die zu fünfzig Prozent (50 %) oder mehr direkt oder indirekt im Eigentum einer solchen Person oder Organisation stehen oder von dieser kontrolliert werden; (c) in ein Land, in das der Export oder Reexport beschränkt oder verboten ist, oder für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt des Exports oder Reexports eine Ausfuhrgenehmigung oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass zuvor eine solche Genehmigung eingeholt wurde; oder (d) in sonstiger Weise unter Verstoß gegen Export- oder Importbeschränkungen, Gesetze der Vereinigten Staaten oder ausländischer Behörden oder Stellen. Der Kunde versichert, dass er seinen Sitz nicht in einem verbotenen Land hat, nicht unter dessen Kontrolle steht und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist und nicht auf einer Liste verbotener Parteien steht und nicht zu fünfzig Prozent (50 %) oder mehr direkt oder indirekt, einzeln oder insgesamt, im Eigentum einer solchen Person oder Organisation steht oder von dieser beherrscht wird. Der Kunde wird Trimble innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich benachrichtigen, sobald er Kenntnis von einer Änderung seiner Eigentums- oder Beherrschungsverhältnisse erlangt, aufgrund derer er oder eine solche Organisation auf einer Sanktionsliste erscheinen oder für eine Aufnahme in eine Sanktionsliste in Betracht kommen würde. die Leistung darf ferner ohne vorherige Genehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten nicht für die Konstruktion oder Entwicklung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie oder für terroristische Aktivitäten verwendet werden. Der Kunde wird Trimble gegen jegliche Haftung (einschließlich Anwaltskosten) verteidigen, freistellen und schadlos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts durch den Kunden ergibt. Die Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Abschnitt bestehen auch nach Beendigung der Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, fort.
16.7. Compliance. Jede Partei hat bei der Erfüllung der Vereinbarung alle gesetzlichen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen einzuhalten. Jede Partei sowie jeder in ihrem Namen handelnde Dritte hat alle geltenden US-amerikanischen und internationalen Gesetze und Vorschriften zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung einzuhalten, insbesondere den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act, den britischen Bribery Act und andere (zusammenfassend „Antikorruptionsgesetze“). Jede Partei sowie jeder in ihrem Namen handelnde Dritte darf weder direkt noch indirekt einem Amtsträger oder einer anderen Person oder Einrichtung Zahlungen oder Wertgegenstände anbieten, versprechen oder gewähren, wenn damit die Absicht verbunden ist, Handlungen oder Entscheidungen des Amtsträgers oder der anderen Person oder Einrichtung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, um für eine der Parteien Geschäfte oder sonstige Vorteile oder wirtschaftliche Vorzüge zu erlangen oder zu erhalten. Jede Partei sowie jeder in ihrem Namen handelnde Dritte darf zudem keinerlei Zahlungen oder Wertgegenstände von irgendjemandem erbitten oder annehmen, wenn damit die Absicht verbunden ist, Handlungen einer Partei oder eines in ihrem Namen handelnden Dritten unzulässig zu beeinflussen.
16.8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Das alleinige und ausschließliche anwendbare Recht, die Zuständigkeit und der Gerichtsstand für die Vereinbarung und alle Streitigkeiten sind: (a) wie in der Bestellung, sofern vorhanden, vereinbart, oder (b) andernfalls wie in Anhang A vereinbart, jeweils unter Ausschluss aller anderen Gerichte und Gerichtsstände, und jede Partei erklärt sich unwiderruflich mit der vorstehenden alleinigen und ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand einverstanden. Trimble ist jedoch berechtigt, auch vor den für den Standort des Kunden zuständigen Gerichten Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie alle Kollisionsnormen, die zu einem anderen Ergebnis führen würden, finden keine Anwendung. Eine Streitigkeit kann von keiner Partei später als ein (1) Jahr nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden; Klagen wegen Nichtzahlung können jedoch innerhalb von zwei (2) Jahren nach Fälligkeit erhoben werden. Jede Partei verzichtet hiermit im gesetzlich zulässigen Höchstmaß auf jeglichen Einwand, einschließlich eines Einwands aufgrund von „forum non conveniens“, gegen die Einleitung eines Verfahrens vor dem vereinbarten Gericht.
16.9. VERZICHT AUF EIN GESCHWORENENVERFAHREN (JURY TRIAL) – ANSPRÜCHE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN. FÜR JEDEN ANSPRUCH, DER VOR EINEM EINZELSTAATLICHEN, BUNDES- ODER SONSTIGEN GERICHT IN EINER RECHTSORDNUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN GELTEND GEMACHT WIRD, VERZICHTET JEDE PARTEI UNWIDERRUFLICH UND BEDINGUNGSLOS, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, AUF JEDES RECHT AUF EIN GESCHWORENENVERFAHREN IN JEDEM RECHTSSTREIT, VERFAHREN, KLAGEGRUND ODER WIDERKLAGE, DIE SICH AUS DER VEREINBARUNG ODER DEN HIERIN VORGESEHENEN TRANSAKTIONEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN; VORAUSGESETZT JEDOCH, DASS DIESE BESTIMMUNG NICHT DURCHSETZBAR IST, SOWEIT EIN VERZICHT AUF DAS RECHT AUF EIN GESCHWORENENVERFAHREN DURCH DIE ÖFFENTLICHE ORDNUNG DES BUNDESSTAATES, IN DEM DIE KLAGE, DAS VERFAHREN, DER KLAGEGRUND ODER DIE WIDERKLAGE EINGEREICHT WIRD, VERBOTEN IST ODER DIESER WIDERSPRICHT.
16.10. Regionsspezifische Bestimmungen. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für bestimmte Regionen sind in Anhang B aufgeführt.
16.11. Öffentlichkeitsarbeit. Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung über den Abschluss der Vereinbarung durch die Parteien veröffentlichen. Nach schriftlicher Zustimmung ist Trimble berechtigt, den Kunden (einschließlich durch die Verwendung seines Namens und Logos) als Kunden von Trimble zu kennzeichnen, unter anderem auf der Website von Trimble, und den Kunden in seine Marketingmaterialien aufzunehmen.
16.12. Überschriften; Auslegung. Die Überschriften in der Vereinbarung dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine inhaltliche Wirkung. Der Wortlaut aller Teile der Vereinbarung ist in jedem Fall als Ganzes nach seinem sinngemäßen Inhalt auszulegen und darf nicht streng zugunsten oder zuungunsten einer der Parteien ausgelegt werden. Die Parteien erkennen hiermit an und vereinbaren, dass der Wortlaut der Vereinbarung als gemeinsam verfasst gilt.
16.13. Subunternehmer. Trimble ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung Subunternehmer einzusetzen, und haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Subunternehmer bei der Erfüllung der Verpflichtungen von Trimble aus der Vereinbarung.
16.14. Keine Rechte Dritter. Sofern nicht ausdrücklich in Ergänzenden Bedingungen festgelegt, begründet die Vereinbarung keine Rechte zugunsten Dritter.
16.15. Vertragssprache. Die Parteien haben ausdrücklich verlangt, dass die Vereinbarung in englischer Sprache abgefasst wird. Les parties ont spécifiquement demandé que cette entente soit rédigée en anglais. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen der Vereinbarung in anderen Sprachen ist die englische Fassung maßgebend.
16.16. Unabhängigkeit der Parteien. Die Parteien sind voneinander unabhängige Vertragspartner. Keine Partei ist Arbeitnehmer, Vertreter, Treuhänder oder Bevollmächtigter der anderen Partei.
16.17. Vollständigkeit. Die Vereinbarung enthält sämtliche Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Mitteilungen, Vereinbarungen, Verhandlungen und Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, bezüglich ihres Gegenstands. Alle zusätzlichen, entgegenstehenden und/oder vorgedruckten Bedingungen, die in der Annahmeerklärung, den Bestellungen oder den zugehörigen Kaufunterlagen des Kunden enthalten sind, werden hiermit abgelehnt und sind unwirksam.
16.18 Endnutzer der US-Regierung. Leistungen, die von oder im Namen der US-Regierung erworben werden, unterliegen EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN und werden im Einklang mit und gemäß den in 48 C.F.R. § 12.212 (für zivile Behörden) und 48 C.F.R. § 227.7202 (für das Verteidigungsministerium) festgelegten Richtlinien lizenziert. Die Leistungen sind „kommerzielle Computersoftware“ und „Computersoftware-Dokumentation“, wie diese Begriffe jeweils in 48 C.F.R. § 2.101 und 48 C.F.R. § 227.7014 definiert sind und in § 12.212 bzw. § 227.7202 verwendet werden. Bei der kommerziellen Computersoftware und der Computersoftware-Dokumentation handelt es sich um handelsübliche Standardprodukte (Commercial Off-the-Shelf, COTS), die vollständig auf private Kosten entwickelt wurden und auf dem kommerziellen Markt frei erhältlich sind. Die kommerzielle Computersoftware und die Computersoftware-Dokumentation werden der US-Regierung nur mit den Rechten lizenziert, die kommerziellen und öffentlichen Endnutzern gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen gewährt werden. Trimble behält sich alle Rechte vor, die der US-Regierung im Rahmen der Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.
Anhang A
Trimble-Gesellschaften; anwendbares Recht; ausschließlicher Gerichtsstand
Standort des Kunden* | Trimble-Gesellschaft und Adresse für Mitteilungen** | Anwendbares Recht | Ausschließlicher Gerichtsstand |
|---|---|---|---|
Vereinigte Staaten | Trimble Inc. 10368 Westmoor Drive Westminster, CO 80021 USA | Bundesstaat Delaware | Staats- und Bundesgerichte in Wilmington, Delaware |
Australien | Trimble Australia Pty. Ltd. Level 12 680 George St. Sydney, NSW 2000, Australien | New South Wales | Gerichte in Sydney, NSW, Australien |
Kanada | Trimble Canada Corporation 600-1741 Lower Water Street Halifax, Nova Scotia B3J 0J2 | Provinz Ontario sowie die dort geltenden Bundesgesetze Kanadas | Provinz- und Bundesgerichte mit Sitz in Toronto, Ontario |
Finnland | Trimble Finland Oy, Hatsinanpuisto 8 02600 Espoo, Finnland | Finnland | Gerichte in Helsinki, Finnland |
Frankreich | Trimble France S.A.S. 1 quai Gabriel Péri Joinville-le-Pont, Frankreich 94340 | Frankreich | Gerichte in Paris, Frankreich |
Deutschland | Trimble Germany GmbH, Am Prime Parc 11, 65479 Raunheim Deutschland | Deutschland | Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland |
Indien | Trimble India Systems Pvt Ltd. 4th Floor, Lakshmi Tech Park, 5/639, Rajiv Gandhi Salai, Tirumalai Nagar, Perungudi, Chennai, Tamil Nadu 600096, Indien | Indien | Gerichte in Chennai, Tamil Nadu, Indien |
Vereinigtes Königreich | Trimble UK Limited Trimble House, Gelderd Road, Gildersome, Leeds, England, LS27 7JP | England und Wales | Gerichte von England und Wales |
Alle anderen Länder oder Regionen, die oben nicht aufgeführt sind | Trimble Europe B.V. Industrieweg 187a, 5683 CC Best, Niederlande | Niederlande | Gerichte in Amsterdam, Niederlande |
* Als Standort des Kunden gilt die in der Bestellung angegebene Rechnungsadresse des Kunden oder, falls keine vorhanden ist, die Adresse, die der Kunde Trimble bei der Registrierung seines Online-Kontos mitgeteilt hat.
** Die Adressen für nicht aufgeführte Trimble-Gesellschaften sind in der Bestellung oder der Leistungsbeschreibung (SOW) angegeben. Siehe die zusätzlich erforderliche Mitteilungsadresse für Trimble in Ziffer 16.5 (Mitteilungen).
Anhang B
Regionsspezifische Bedingungen
Dieser Anhang enthält regionsspezifische Bedingungen für Australien, die Europäische Union, Frankreich, die Niederlande und Deutschland.
Australien
Für Kunden, die die Leistung in Australien erwerben, gelten die folgenden Bestimmungen:
(a) Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet „australisches Verbraucherschutzrecht“ das in Anhang 2 des Competition and Consumer Act 2010 (Cth) in seiner jeweils gültigen Fassung festgelegte australische Verbraucherschutzrecht, und „nicht ausschließbare Bedingung“ bezeichnet die Verbrauchergarantien, Gewährleistungen, Rechte oder Rechtsbehelfe gemäß dem australischen Verbraucherschutzrecht, die nicht eingeschränkt, ausgeschlossen, begrenzt oder geändert werden können und auf die der Kunde möglicherweise Anspruch hat.
(b) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Trimble im Zusammenhang mit der Verletzung einer solchen nicht ausschließbaren Bedingung nach eigenem Ermessen wie folgt beschränkt: (i) im Falle von Waren auf die Reparatur oder den Ersatz der Waren, die Lieferung gleichwertiger Waren oder die Übernahme der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Waren bzw. für den Erwerb gleichwertiger Waren; und (ii) im Falle von Dienstleistungen auf die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Übernahme der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen.
(c) Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schließt eine nicht ausschließbare Bedingung aus, schränkt sie ein oder ändert sie.
(d) Keine Bestimmung dieser Vereinbarung beabsichtigt, von den Verpflichtungen von Trimble gemäß dem „Privacy Act 1988 (Cth)“ in seiner jeweils gültigen Fassung abzuweichen.
(e) Wenn es sich bei der/den Bestellung(en) um einen „Small Business Contract“ (Vertrag mit einem Kleinunternehmen) im Sinne des australischen Verbraucherschutzrechts handelt:
(i) darf Trimble die noch nicht in Rechnung gestellten zukünftigen Gebühren des Kunden im Rahmen einer oder mehrerer Bestellungen nicht vorzeitig fällig stellen;
(ii) werden die Freistellungsverpflichtungen des Kunden gemäß der Vereinbarung in dem Umfang gemindert, in dem Handlungen oder Unterlassungen von Trimble zu den vom Kunden erlittenen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten, Haftungen und Aufwendungen beigetragen oder diese verursacht haben;
(iii) gilt die Haftung von Trimble im Zusammenhang mit der Verletzung einer nicht ausschließbaren Bedingung als ausgenommener Anspruch; und
(iv) darf keine Streitigkeit oder Klage, die sich aus der Vereinbarung ergibt, von einer der Parteien später als drei Jahre nach Entstehen des Klagegrundes geltend gemacht werden.
Europäische Union
Sofern und soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) auf eine Leistung Anwendung findet, gilt Folgendes:
Der Kunde kann Trimble mindestens sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen und verlangen, zu einem von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angebotenen Datenverarbeitungsdienst zu wechseln oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte der Leistung in eine lokale IKT-Infrastruktur zu übertragen („Wechsel“); daraufhin verfügt der Kunde über eine Frist von bis zu 30 Tagen, um diesen Wechsel oder diese Übertragung vorzunehmen. Während dieses Zeitraums bleibt die Vereinbarung einschließlich der Verpflichtungen hinsichtlich Geschäftskontinuität und Sicherheit weiterhin anwendbar, und Trimble wird (i) dem Kunden und den von ihm eingeschalteten Dritten angemessene Unterstützung beim Wechsel leisten, (ii) klare Informationen über bekannte Risiken für die Kontinuität der Bereitstellung der Leistungen bereitstellen und (iii) die Ausstiegsstrategie des Kunden in Bezug auf die betroffene Leistung unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung von Kundendaten und relevanter Informationen über diese Kundendaten.
Die Vereinbarung gilt als beendet, und der Kunde wird über die Beendigung informiert, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: (i) gegebenenfalls nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels oder (ii) nach Ablauf der in diesem Abschnitt genannten maximalen Kündigungsfrist, sofern der Kunde keinen Wechsel wünscht, sondern die Löschung der Kundendaten. Im Falle einer solchen Beendigung hat Trimble Anspruch auf Entgelt für die vorzeitige Beendigung in Höhe der für das Abonnement der gekündigten Leistung bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit fälligen Gebühren zuzüglich Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer, je nach Fall. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus gezahlter Gebühren und ist verpflichtet, alle Rechnungen zu begleichen, die für die Leistungen ausgestellt wurden, deren Abonnement gemäß diesem Abschnitt gekündigt wird. Sofern der Kunde keine Informationen über seine Kundendaten aus der Nutzung der Leistung abrufen kann, stellt Trimble eine detaillierte Beschreibung der Kundendaten bereit, die Gegenstand des Wechsels sind. Trimble beschreibt die Kategorien von Kundendaten, die für die interne Funktionsweise der Leistung spezifisch sind und von den exportierbaren Daten ausgenommen werden sollen, sofern das Risiko einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen von Trimble oder seiner Lizenzgeber besteht, vorausgesetzt, dass solche Ausnahmen den in diesem Abschnitt vorgesehenen Wechselprozess nicht behindern oder verzögern. Trimble löscht die Kundendaten nach Beendigung der Vereinbarung gemäß seinen üblichen Aufbewahrungsrichtlinien.
In der Mitteilung des Kunden an Trimble, in der der Wechsel verlangt wird, muss konkret angegeben werden, ob der Wechsel zu einem alternativen Anbieter – in diesem Fall unter Nennung des alternativen Anbieters – oder zu einer lokalen IKT-Infrastruktur erfolgen soll; oder ob die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte verlangt wird. Falls Trimble den Wechsel während der in diesem Abschnitt vorgesehenen verbindlichen maximalen Übergangsfrist als technisch undurchführbar erachtet, wird Trimble den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang des Verlangens darüber in Kenntnis setzen und die technische Undurchführbarkeit angemessen begründen sowie eine alternative Übergangsfrist angeben, die sieben Monate nicht überschreiten darf. Die Regelungen der Vereinbarung finden während dieser längeren Übergangsfrist Anwendung. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine eigenen Zwecke als angemessener erachtet.
Hat der Kunde das Abonnement für eine Leistung über einen Reseller erworben, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Trimble seine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt über einen Reseller erfüllen kann, und Trimble erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde den Reseller anstelle von Trimble schriftlich benachrichtigen kann. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass der Anspruch auf das oben vereinbarte Entgelt für die vorzeitige Beendigung dem Reseller als eigenes Recht zusteht (Vertrag zugunsten Dritter).
Frankreich
Für einen Kunden, der die Leistung in Frankreich erwirbt, gelten die folgenden Bestimmungen:
Ziffer 9.1(d) wird hiermit wie folgt geändert und neu gefasst:
(d) Auf verspätete Zahlungen werden Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Mindestsatzes (derzeit das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes) berechnet, je nachdem, welcher Satz höher ist; die Zinsen laufen ab dem Tag, an dem die betreffenden Beträge fällig wurden, bis zum Tag des vollständigen Zahlungseingangs. Gemäß Artikel L. 441-10.II des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) wird eine Pauschale für Beitreibungskosten in Höhe von mindestens 40 € hinzugerechnet. Der Kunde trägt alle weiteren Kosten für die Eintreibung überfälliger Beträge (einschließlich der Trimble entstandenen Gerichtskosten und Anwaltshonorare). Wenn der Kunde einen Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung schriftlich beanstandet, gilt dies als Anerkennung der Richtigkeit dieser Rechnung und als Verzicht auf sein Recht, diese anzufechten. Eine Beanstandung eines Teils einer Rechnung oder eines fälligen Betrags berechtigt den Kunden lediglich dazu, die Zahlung des beanstandeten Teils zurückzuhalten oder zu verzögern.
Folgender Absatz wird hiermit als Ziffer 13.4a unmittelbar vor Ziffer 13.5 eingefügt:
(13.4a) JEDE PARTEI IST HIERMIT VERPFLICHTET, DEN SCHADEN, DEN SIE IM FALLE EINER VERLETZUNG DER VEREINBARUNG DURCH DIE ANDERE PARTEI ERLEIDEN KÖNNTE, SO GERING WIE MÖGLICH ZU HALTEN
Die Definition „Unzulässige Daten“ umfasst alle Patienten-, medizinischen oder sonstigen geschützten Gesundheitsdaten, die dem französischen Gesetzbuch über das öffentliche Gesundheitswesen (Code de la santé publique) und der DSGVO unterliegen;.
Niederlande
Für einen Kunden, der die Leistung in den Niederlanden erwirbt, gelten die folgenden Bestimmungen:
Die Bestimmungen in Ziffer 11.3 (Kündigung) stellen die einzigen Gründe für die Kündigung der Vereinbarung dar, und soweit gesetzlich zulässig, ist das Recht des Kunden, die Vereinbarung aufzulösen (ontbinding) und Schadensersatz auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere nach Art. 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, Burgerlijk Wetboek) geltend zu machen, ausgeschlossen.
DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IN ZIFFER 13 FÜR EINEN ZEITRAUM VON 12 MONATEN UMFASST AUSDRÜCKLICH JEGLICHE VERPFLICHTUNG ZUR ZAHLUNG VON SCHADENSERSATZ IM RAHMEN EINER IN DIESEN BEDINGUNGEN ODER IN VERBUNDENEN VERTRÄGEN ODER DOKUMENTEN GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNG SOWIE DIE RÜCKGEWÄHRPFLICHTEN (ONDEDAANMAKINGSVERPLICHTINGEN) UND DIE PFLICHT ZUR FREISTELLUNG VON SCHÄDEN. DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER PERSONENSCHÄDEN IST AUF 1.250.000 EUR BEGRENZT.
Die Anwendbarkeit von Art. 6:227b Abs. 1 und Art. 6:227c Abs. 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist für jede Vereinbarung zwischen Trimble und einer Person, die kein Verbraucher ist, ausgeschlossen.
Deutschland
Unterliegt die Vereinbarung deutschem Recht, werden die folgenden Bestimmungen Bestandteil der Vereinbarung:
1. In Bezug auf Ziffer 4 wird abweichend von Ziffer 4.3 vereinbart, dass die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung auch den unter https://www.trimble.com/privacy oder einer Nachfolge-URL verlinkten Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) abschließen. Auf Anfrage kann der Kunde die Zusendung einer unterzeichneten Kopie verlangen. Die Übermittlung personenbezogener Daten von Trimble-Standorten in Europa, die als Datenexporteur fungieren, an Trimble-Standorte in den Vereinigten Staaten, die als Datenimporteur fungieren, unterliegt den Standardvertragsklauseln, die unter derselben URL oder auf schriftliche Anfrage bei Trimble erhältlich sind.
2. In Bezug auf Ziffer 9.1(d) wird festgehalten, dass gemäß geltendem Recht und sofern kein Verbraucher Vertragspartner ist, der durchsetzbare Höchstzinssatz neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt. Der Höchstzinssatz gilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verzug erfüllt sind.
3. In Bezug auf Ziffer 11.3 wird klargestellt, dass die gesetzlich vorgesehenen Rechte zur außerordentlichen Kündigung oder zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unberührt bleiben.
4 In Bezug auf Ziffer 13 (Haftungsbeschränkungen) gelten ausschließlich die folgenden Bestimmungen:
13.1. Trimble haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf der Nichteinhaltung einer ausdrücklichen, schriftlichen Garantie beruhen, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) beruhen, die auf einer schuldhaften Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder einer anderen zwingenden Rechtsvorschrift besteht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung andererseits die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
13.3 Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden ausschließlich auf leichter oder einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit betrifft – auf Schäden beschränkt, die im Zusammenhang mit der Lieferung der vom Kunden erworbenen Software typischerweise entstehen und vorhersehbar sind.
13.4 Jede weitere Haftung – unabhängig vom Rechtsgrund – sowohl von Trimble als auch von dessen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
13.5 Entsteht dem Kunden ein Schaden durch Datenverlust, haftet Trimble nur, wenn der Schaden nicht hätte vermieden werden können, wenn der Kunde die betreffenden Daten ordnungsgemäß gesichert hätte.
5. In Bezug auf Ziffer 16.1 wird ergänzend bestimmt, dass dem Kunden im Falle einer Übertragung ein sofortiges und bedingungsloses Kündigungsrecht zusteht.
6. In Bezug auf Ziffer 16.8
Die Regelung in Ziffer 16.8 wird durch folgende Regelung ersetzt: Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die Vereinbarung und alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht, das in Anhang A (Trimble-Gesellschaften; anwendbares Recht; ausschließlicher Gerichtsstand) unter „Anwendbares Recht“ für den Standort des Kunden angegeben ist, ohne Berücksichtigung oder Anwendung von Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Für alle Ansprüche, Angelegenheiten und Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, gilt, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der in Anhang A (Trimble-Gesellschaften; anwendbares Recht; ausschließlicher Gerichtsstand) unter „Ausschließlicher Gerichtsstand“ bestimmte ausschließliche Gerichtsstand.
7. Ziffer 16.14 findet keine Anwendung.
Anhang C
Dienstleistungsbedingungen
1. Allgemeines. Trimble oder seine autorisierten Dienstleister werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden die in der Bestellung oder in der Leistungsbeschreibung (SOW) beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und müssen von bevollmächtigten Vertretern des Kunden und von Trimble genehmigt werden. Diese Dienstleistungsbedingungen gelten ausschließlich für Dienstleistungen und nicht für sonstige Leistungen, selbst wenn in einer Bestellung oder in der Leistungsbeschreibung (SOW) auf andere Leistungen Bezug genommen wird.
2. Schulungen und E-Learning. Bei Dienstleistungen, die in der Bereitstellung von Schulungen oder E-Learning-Inhalten (z. B. Videos, Handbücher) bestehen, gelten die von Trimble zur Verfügung gestellten Inhalte nicht als „Arbeitsergebnis“ (wie nachstehend definiert), und es werden keine Rechte an geistigem Eigentum daran auf den Kunden abgetreten oder übertragen. Sofern es in einer Bestellung oder in der Dokumentation nicht abweichend bestimmt ist, verfallen im Voraus bezahlte Schulungs- und E-Learning-Inhalte, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung oder der Leistungsbeschreibung absolviert werden. Trimble behält sich das Recht vor, Schulungen zu verschieben, wenn Trimble nach Treu und Glauben feststellt, dass die Teilnehmerzahl nicht ausreicht oder der ursprünglich geplante Zeitpunkt oder Ort nicht mehr realisierbar ist. Wenn in der Bestellung ein Datum angegeben ist, bis zu dem die Dienstleistungen abgeschlossen sein müssen, dient dieses Datum lediglich der Veranschaulichung. Das tatsächliche Abschlussdatum der Dienstleistungen wird auf der Rechnung angegeben.
3. Kundenmaterialien. Der Kunde gewährt Trimble in angemessenem Umfang Zugang zu seinen technischen Daten, Computerprogrammen, Dateien, Dokumentationen und/oder sonstigen Materialien (zusammenfassend „Kundenmaterialien“) sowie zu seinen Ressourcen, seinem Personal, seiner Ausrüstung und seinen Einrichtungen, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Der Kunde ist verantwortlich für und trägt das Risiko für etwaige Probleme, die sich aus dem Inhalt, der Richtigkeit, der Vollständigkeit, der Kompetenz oder der Konsistenz der Kundenmaterialien oder seines Personals ergeben. Soweit der Kunde den für die Erbringung der Dienstleistungen durch Trimble erforderlichen Zugang nicht rechtzeitig gewährt, ist Trimble von der Erbringung der Dienstleistungen befreit, bis die erforderlichen Gegenstände oder der Zugang bereitgestellt werden. Der Kunde gewährt Trimble hiermit ein beschränktes und widerrufliches Recht zur Nutzung der Kundenmaterialien zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen. Der Kunde ist Eigentümer der Kundenmaterialien und behält das Eigentum daran (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum).
4. Räumlichkeiten des Kunden. Der Kunde gewährt Trimble einen sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen durch Trimble angemessen erforderlich ist, sofern eine Erbringung der Dienstleistungen vor Ort erforderlich ist und vom Kunden vereinbart wurde. Das Personal von Trimble hat die angemessenen schriftlichen Regeln und Vorschriften des Kunden bezüglich der Nutzung seiner Räumlichkeiten einzuhalten, vorausgesetzt, dass diese schriftlichen Regeln und Vorschriften Trimble vor Beginn der Dienstleistungen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle in der Vereinbarung genannten oder beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen durch Trimble darstellen. Sollte das Versäumnis des Kunden, diese Maßnahmen zu ergreifen, dazu führen, dass Trimble einen Zeitplan nicht einhalten kann, oder zusätzliche nachweisbare Kosten für Trimble verursachen, gilt Trimble nicht als mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, und Trimble hat Anspruch auf Vergütung der zusätzlichen Kosten.
6. Arbeitsergebnisse. „Arbeitsergebnis(se)“ bezeichnet alle von Trimble zu liefernden Ergebnisse, die ausdrücklich in einer Leistungsbeschreibung (SOW) oder einer Bestellung festgelegt sind. Trimble gewährt dem Kunden hiermit eine weltweite, unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für seine internen Geschäftszwecke im Zusammenhang mit der Leistung, auf das sich die Arbeitsergebnisse beziehen, und zwar ausschließlich für den Zeitraum, in dem der Kunde zur Nutzung der Leistung berechtigt ist. Sofern in der Bestellung oder der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, ist Trimble Inhaber der Arbeitsergebnisse (mit Ausnahme etwaiger Kundenmaterialien) sowie aller Änderungen, Verbesserungen und abgeleiteten Werke davon (einschließlich in dem Umfang, in dem Feedback einbezogen wurde) und behält alle Rechte daran (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum). Haben die Parteien vereinbart, dass Trimble die Rechte an Arbeitsergebnissen (mit Ausnahme etwaiger bereits bestehender Materialien von Trimble, wie nachstehend dargelegt) auf den Kunden überträgt, muss die betreffende Leistungsbeschreibung als aufschiebende Bedingung für eine solche Übertragung ausdrücklich (a) die konkreten Arbeitsergebnisse benennen, deren Rechte auf den Kunden übergehen, und (b) die Bedingungen für die Übertragung festlegen. In Bezug auf bereits bestehende Materialien von Trimble, die als erforderlicher Bestandteil eines dem Kunden zustehenden Arbeitsergebnisses bereitgestellt werden, gewährt Trimble dem Kunden hiermit eine weltweite, unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung dieser bereits bestehenden Materialien ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke im Zusammenhang mit der Leistung, auf das sich die Arbeitsergebnisse beziehen.
7. Beschränkte Gewährleistung. Trimble erbringt die Dienstleistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt. Wird Trimble innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erbringung der betreffenden Dienstleistungen über eine Abweichung informiert und legt der Kunde Trimble eine ausreichend detaillierte Begründung vor, die es Trimble ermöglicht, die nicht vertragsgemäßen Dienstleistungen zu identifizieren, wird Trimble – als einzige Haftung und Verpflichtung für die Nichterbringung von Dienstleistungen, die dieser Gewährleistung entsprechen – entweder (a) die nicht vertragsgemäßen Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden erneut erbringen oder (b) eine Gutschrift für alle Dienstleistungen ausstellen, die Trimble als nicht vertragsgemäß identifiziert.
8. Reisekosten. Trimble stellt dem Kunden angemessene und tatsächlich angefallene Reisekosten in Rechnung, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind. Die Kosten können getrennt von den Gebühren in Rechnung gestellt werden und umfassen unter anderem Flugkosten und sonstige Beförderungskosten, Unterkunftskosten sowie Nebenkosten. Die Kosten können auch Verpflegungskosten umfassen, die nach einem pauschalen Tagessatz erstattet werden, der auf Anfrage erhältlich ist.
9. Abwerbeverbot. Während der Erbringung der Dienstleistungen und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss der betreffenden Dienstleistungen darf der Kunde ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Trimble weder direkt noch indirekt Personen, die als Mitarbeiter oder unabhängige Auftragnehmer von Trimble Dienstleistungen für den Kunden erbracht haben, abwerben, einstellen, beauftragen oder versuchen, eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen.